Umkehrung
Cluster 2011/07
Ein Artikel von Martin Hufner.
Es ist vielleicht nicht allen bekannt, dass manch richterliches Urteil damit verbunden ist, Strafen auszusprechen, bei denen der Verurteilte eine gewisse Anzahl an Tagessätzen Geld an eine gemeinnützige Organisation entrichten muss. Zu diesen Organisationen zählen potenziell selbstverständlich gemeinnützige Musikschulen. Wer dort einen guten Draht zur Justiz hat, der kann dann auch schon einmal bedacht werden. Graffiti an eine Wand bedeuten gegebenenfalls direkt Kohle für die Musikschule.
Eine Einnahmequelle für unser Bildungssystem, welches sich aus begangenen Straftaten ernährt. Und so kommt es, dass die Gefährdung der inneren Sicherheit zur Sicherung der Finanzierung musikalischer Bildung beiträgt. Randalierer auf S-Bahnhöfen tragen also zum Erhalt von Musikschulen bei?
Für den philosophischen Logikexperten eine fatale Situation. Soll man nun Musikschulen schließen, damit man sie mitfinanzieren kann? Oder ist es gar so, dass man, wenn man Musikschulen nicht schließt, diese eben darum in ihrer Existenz erst Recht gefährdet? Was man auch macht, man macht es falsch.
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