DOV unterstützt die Forderungen der neu gegründeten Bundeskonferenz

17.02.11 -
Erstmals haben sich die an deutschen Musikhochschulen tätigen Lehrbeauftragten in einer Bundeskonferenz (bklm) zusammengeschlossen. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit dieser Konferenz die Kolleginnen und Kollegen zusammenführen konnten und der Anfang gemacht wurde, gemeinsam 'stark' zu sein. Es war große Solidarität spürbar und der Wille, sich mit hohem Einsatz für Veränderungen einzusetzen“, so Evelyn Wentz, gewählte Vertreterin der Lehrbeauftragten im Senat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main und neugewählte Sprecherin der Bundeskonferenz.
17.02.2011 - Von PM - kiz-lieberwirth, KIZ

„Mit der ‘Frankfurter Resolution’ werden sich die Lehrbeauftragten endlich das Gehör verschaffen, welches man ihnen seit Jahren verwehrt hat“, ergänzt ihr Sprecherkollege Prof. Friedemann Immer von der Musikhochschule Köln, der gemeinsam mit Wentz die neue Doppelspitze der Bundeskonferenz bildet. „Anstelle von Festangestellten sichern z.Zt. Lehrbeauftragte den Lehrbetrieb. Das muss geändert werden. Obwohl wir die gleiche Arbeit wie Festangestellte leisten, unterrichten wir immer noch ohne Arbeitsverträge und unsere Bezahlung stagniert seit Jahren“, führt Immer aus. In Nordrhein-Westfalen scheinen die Hochschulleitungen inzwischen erkannt zu haben, dass es so nicht weitergehen kann und signalisieren erstes Verständnis für die in der „Frankfurter Resolution“ geäußerten Forderungen.

„Wir begrüßen die Gründung der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten und unterstützen die in der „Frankfurter Resolution“ formulierten Forderungen“, sagt Andreas Bausdorf, stellv. Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „Darüber hinaus halten wir es für notwendig, die schwierigen Arbeits- und Vertragsbedingungen aller „Freien Musiker“ noch stärker als bisher ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken“, so Bausdorf abschließend.

 

(nmz) - Die ca. 5000 Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen stellen -anders als an Universitäten- zu einem entscheidenden Anteil (zum Teil bis über 60%) das Lehrangebot für die Studierenden sicher: sie leisten eigenverantwortlich die gleiche Arbeit wie die festangestellten Lehrenden – sie erhalten dafür in der Regel lediglich ein Drittel des Stundensatzes hauptamtlicher Lehrender – an vielen Hochschulen sind die Honorare seit ca. 20 Jahren nicht erhöht worden bzw. es greifen nicht die regelmäßigen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst – in der Regel werden nur die real gehaltenen Stunden vergütet, häufig wird keine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall gewährt – Lehraufträge können von Semester zu Semester beendet werden. Neben der arbeitsrechtlichen Situation geht es den Lehrbeauftragten auch darum, in den Hochschulgremien verankert zu werden, was ihnen bisher versagt ist.

 

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