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Gericht: Karl Ganzer ist alleiniger Urheber des «Kufsteiner Lieds»

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München - Im juristischen Streit um die Jodel-Passage im berühmten «Kufsteiner Lied» hat das Münchner Landgericht am Donnerstag entschieden, dass der Österreicher Karl Ganzer der alleinige Urheber ist.

Ganzers Kinder hatten gegen den deutschen Musikverleger Egon Frauenberger geklagt, der sich nachträglich bei der GEMA als Bearbeiter des Jodel-Teils hatte registrieren lassen und dafür ein Zwölftel der Urheberrechtsgebühren kassierte.

Er beanspruchte für sich, die Klangfarbe des sogenannten Oktavjodlers gestaltet zu haben. Das Gericht betonte während der Verhandlung jedoch, dass der Jodler von keinem Interpreten je so gesungen worden sei, wie Frauenberger das festgeschrieben hatte.

Der Anwalt der Kinder zeigte sich erfreut, dass die Urheberschaft nun geklärt sei. Das Gericht entschied, dass der Eintrag bei der GEMA geändert werden und alleine auf Karl Ganzer lauten müsse. In einem Prozess im Jahr 1980 hatte Musikverleger Frauenberger bestätigt, dass Ganzer der alleinige Autor des «Kufsteiner Liedes» sei. Im Jahr 2001 ließ er sich allerdings als Bearbeiter des Liedes registrieren, Ganzers Kinder erfuhren davon jedoch erst im Jahr 2005. Frauenberger hat nun die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

 

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