Jacksons Nachlassverwalter verklagen Heal the World Stiftung
Jackson hatte laut den Nachlassverwaltern selbst 1992 die nach seinem gleichnamigen Hit benannte Heal the World Foundation gegründet. Diese habe jedoch nichts mit der Stiftung der Beklagten zu tun und sei bereits vor dem Tod Jacksons nicht mehr aktiv gewesen. In der Klage wird zudem die Verwendung geschützter Begriffe wie «Thriller», «MJ», «Neverland» und «King of Pop» geltend gemacht.
Die beklagte Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für Kinder, Senioren und Tiere ein. Jackson wird auf der Internetseite der Organisation als Gründer genannt.
Der Nachlass des Sängers war in der vergangenen Woche selbst verklagt worden. Die Anwälte Thomas Mesereau Jr. und Susan Yu hatten 2005 für Jackson einen Freispruch im Prozess wegen Kindesmissbrauchs erreicht. Sie fordern nun ausstehende Honorare in Höhe von 341 000 US-Dollar, wie «E! Online» berichtete.
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