Musikrat: Kulturelle Vielfalt bedarf des Schutzes und der Förderung
Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Vorschlag des Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Hans-Joachim Otto (FDP), ein ‚nationales UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz’ zu verabschieden, macht deutlich, dass es offenkundig generell bei der Umsetzung der UNESCO-Konventionen Lücken gibt. Es kann nicht sein, dass eine vom Deutschen Bundestag ratifizierte UNESCO-Konvention mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit bei der Umsetzung auf Länder- und Kommunalebene keine Bindungswirkung entfaltet. Deshalb ist es noch in dieser Legislaturperiode dringend geboten, auch die ‚UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen’ in diese Ausführungsgesetzgebung mit einzubeziehen.
Die Kulturelle Vielfalt bildet das Fundament des Kulturlandes Deutschland. Die drei Grundsäulen der UNESCO-Konvention – der Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes, der zeitgenössischen künstlerischen Ausdrucksformen und der Kulturen anderer Ländern in Deutschland – sind in Bezug auf deren Gleichrangigkeit und die Rahmenbedingungen für die Kulturelle Vielfalt defizitäre Bereiche. Deshalb muss die Umsetzung der UNESCO-Konvention vor Ort Wirkung zeigen: da, wo Kulturelle Vielfalt zu Hause ist. Das Musikland Deutschland lebt von dieser Vielfalt – von der Musikschule bis zum Opernhaus.“
Die Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird in ihrer zweiten Sitzung vom 15. bis 18. Juni 2009 in Paris die Berichte der Vertragsparteien des Übereinkommens prüfen und die Umsetzungsrichtlinien beschließen.
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