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Regierungsgutachten: Sachsen an UNESCO-Welterbekonvention gebunden

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Dresden (ddp). Die Gegner der Dresdner Waldschlösschenbrücke bekommen Auftrieb durch ein neues Gutachten der Bundesregierung. Laut dem am Freitag in Dresden bekanntgewordenen 14-seitigen Papier hat der Freistaat die Geltung der UNESCO-Welterbekonvention auch durch seine Bemühungen um die Aufnahme des Elbtals in die Welterbeliste bestätigt.

Die Aufnahme der Konvention in das deutsche Recht sei mit einem Beschluss der Bundesregierung vom 8. Juli 1976 erfolgt. Durch den Einigungsvertrag seien auch die neuen Länder an die völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik gebunden.

Laut Konvention hat jeder Vertragsstaat «alles in seinen Kräften stehende» zur Erhaltung des Welterbes zu tun. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9. März 2007 bezweifelt, dass das Land Sachsen an die Welterbekonvention gebunden ist. Die Richter hatten unter Verweis auf einen Dresdner Bürgerentscheid vom Februar 2005 für die Brücke verfügt, dass die Stadt die Bauaufträge erteilen muss. Der Baubeginn, der wahrscheinlich im Juli 2008 zur Aberkennung des UNESCO-Welterbetitels führt, hatte sich anschließend aber wegen einer Klage von Naturschutzverbänden auf Schutz der Fledermausart Kleine Hufeisennase verzögert.

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai ist es zwar möglich, dass sich ein Bürgerentscheid «über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt», allerdings müsse «zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht» worden sein. Einer solchen Kompromisssuche haben sich nach Auffassung der Dresdner SPD-Bundestagsabgeordneten Marlies Volkmer bisher Staatsregierung sowie die Dresdner CDU und FDP verweigert. Sie forderte deshalb am Freitag einen sofortigen Stopp des Brückenbaus und einen Elbtunnel als Kompromiss.