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Öffentliche Musikschulen sind musikalische Kompetenzzentren im kommunalen Wirkungsbereich. Foto: VBSM
Öffentliche Musikschulen sind musikalische Kompetenzzentren im kommunalen Wirkungsbereich. Foto: VBSM
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Steigende Antragszahlen

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Großer Erfolg der staatlichen Förderung von Kooperationen der Musikschulen mit Bildungspartnern
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Die gemeinnützigen, öffentlichen Musikschulen im Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. sind kulturelle Bildungseinrichtungen und Begegnungsstätten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. In ihrem kommunalen Wirkungsbereich verstehen sie sich als musikalische Kompetenzzentren und erfüllen die gesellschaftliche Aufgabe der Erziehung, Bildung und Nachwuchspflege im Bereich der Musik. Dabei hat eine jede Musikschule ihr eigenständiges Profil als lebendiger Bildungsorganismus und als musikkulturelles Zentrum, gestaltet das Musikleben in der Kommune mit und pflegt Partnerschaften mit Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und Organisationen auf allen Ebenen. Musikschulen ergänzen sinnvoll und nachhaltig den Unterricht an Kindertageseinrichtungen und allgemein bildenden Schulen und engagieren sich bei Vorhandensein entsprechender Voraussetzungen intensiv in Kooperationen mit diesen und weiteren Bildungspartnern.

Seit dem Schuljahr 2014/2015 fördert nun der Freistaat Bayern in einer eigenen Förderschiene schriftlich vereinbarte Kooperationen von Musikschulen mit Kindertagesstätten und allgemein bildenden Schulen. Bereits im ersten Jahr wurde dieses Angebot rege genutzt, so dass rund 1.100 Einzelanträge von über 90 Musikschulen vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. – in dessen Funktion als Beliehener des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst – genehmigt werden konnten.

Im laufenden Schuljahr 2015/2016 werden diese Zahlen noch übertroffen: Über 50 Prozent der Sing- und Musikschulen in Bayern kommen im zweiten Jahr dieser Förderschiene in den Genuss der staatlichen Förderung von Kooperationsstunden. Besonders viele – nämlich über 850 – der über 1.300 zuwendungsfähigen Kooperationen unterhalten die bayerischen Sing- und Musikschulen mit allgemein bildenden Schulen. Allein 673 Kooperationen entfallen hierbei auf Maßnahmen mit Grundschulen. Aber auch die enge Vernetzung der öffentlichen Musikschule mit den lokalen Kindertagesstätten spiegelt sich in den Antragszahlen wider: im Antragszeitraum wurden deutlich über 450 eingereichte Anträge für zuwendungsfähig befunden. Auch über die inhaltliche Ausgestaltung fördern die Antragszahlen Interessantes – wenn auch nicht Unerwartetes – zu Tage: Knapp 800 der bezuschussten Kooperationen finden im Bereich der Elementaren Musikerziehung statt, über 250 beschäftigen sich mit dem Musizieren mit Bläsern und 107 Chöre werden in Kooperation durchgeführt.

Besonders erfreulich ist auch die Steigerung der genehmigten Anträge um über 20 Prozent auf 1.338 Anträge im Vergleich zu 1.106 im Vorjahr. So werden zusätzlich rund 20.200 Schüler in 112 der 217 öffentlichen Musikschulen in Bayern erreicht, dies entspricht einer Steigerung um 25 Prozent gegenüber dem Schuljahr 2014/2015. Damit ist der von Bernd Sibler, MdL, Staatssekretär im Bayerischen Staatsminis-terium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ende 2014 vorgezeichnete Weg ein deutliches Stück weiter beschritten worden: „Der Trend geht in Richtung Ganztagsschule, deshalb müssen die Bildungspartner […] stärker in das pädagogische Angebot der allgemein bildenden Schulen eingebunden werden: den Weg wollen wir stärker ausweiten.“ Auch ist dieser Zwischenschritt eine lobenswerte Konsequenz aus der vom Staatssekretär angekündigten stufenweisen Erhöhung der staatlichen Mitfinanzierung: „Unser Ziel ist es, dass wir mindestens auf 15 Prozent staatlichen Anteil kommen. […] Diesen Weg werden wir nicht mit einem einmaligen Aufschlag erreichen können, sondern den müssen wir sukzessive gehen. Wenn wir in den nächsten Haushaltsjahren jeweils ein paar Millionen mehr drauflegen können, dann ist das etwas, wo wir zwischen Staat und den Musikschulen und den Kommunen sicherlich großen Konsens erzielen werden.“ All dies sind wichtige Teilstrecken auf dem Weg zu einer 25-prozentigen staatlichen Förderquote der Lehrpersonalausgaben, die sich der Freistaat Bayern selbst im 3. Bayerischen Musikplan zum Ziel gemacht hat. 

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