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Blick in die Hauptversammlung der GEMA. Foto: Hufner
Die GEMA-Mitglieder dürften nicht froh sein über das Scheitern der Schadensersatzklage gegen YouTube. Foto: Hufner
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GEMA kann nicht gegen YouTube punkten

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Das OLG München urteilte heute: Uploader sind in der Lizenzpflicht, nicht YouTube. Die GEMAhatte versucht, mit einer Schadensersatzklage YouTube in die Pflicht zu nehmen, angemessene Vergütungen für die auf dieser Plattform verbreiteten urheberrechtlich geschützten Werke zu zahlen. Das Urteil ist eine mittlere Katastrophe und dürfte nicht das Ende des Klagewegs gewesen sein. Revision wurde ausdrücklich zugelassen.

Warum das Urteil für die GEMA eine Katastrophe ist? Sie kann nicht mit Recht von YouTube Vergütungen für auf und über deren Plattform verbreitete urheberrechtlich geschützte Musik einfordern, sondern müsste sich an die Nutzer von YouTube wenden. Daran hat die GEMA aber bislang kein Interesse gezeigt. Sie will keine Verträge mit „Usern“ schließen. Jedenfalls war das bisher ihr Credo. An die User will sie nicht, an YouTube kommt sie nicht heran. Sollte das Urteil Bestand haben, lässt sich aus der musiklegenden Wollvideosau kein Geld für die Urheber abzwacken.

Das Urteil scheint, soweit es jetzt bekannt ist, auch nicht der Lage angemessen zu sein. Und zwar nicht, weil „sie YouTube weiterhin befähigt, hohe Werbeerlöse zu erwirtschaften, ohne sie an die Musikurheber weiterzureichen“ wie es in einer Pressemitteilung der GEMA heißt. Meines Erachtens hat YouTube dafür Sorge zu tragen, dass über deren Plattform keine Urheberrechtsverstöße erfolgen. Das verlangt sie zumindest von ihren „Usern“. Jetzt kann YouTube nicht einfach die Augen vor den massiven AGB-Verstößen seiner Nutzer verschließen, denn dass dies passiert, dürfte kaum in Zweifel zu ziehen sein.

Das Urteil ist auch so problematisch, weil es die Fronten zwischen YouTube und der GEMA verhärtet, sollte man in eine weitere Instanz gehen, was mir rechtlich geboten scheint. Damit verhindert man aber eine außergerichtliche Vereinbarung. Die Verhandlungen zwischen GEMA und YouTube sind ja bislang gescheitert. Die GEMA müsste also ein bisschen zurückrudern und ginge geschwächt an den Verhandlungstisch zurück. Keine guten Aussichten für die Urheber. Eine mittlere Katastrophe!

Die Pressemeldung im Wortlaut:

Das Oberlandesgericht (OLG) in München urteilte heute, dass YouTube mit seinem Dienst nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann. Vielmehr sehen die Richter die alleinige Verantwortung bei den einzelnen Uploadern, trotzdem YouTube durch die Bereitstellung der Videos erhebliche wirtschaftliche Gewinne erzielt. Diesem Urteil zufolge wird YouTube derzeit im aktuellen Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf der Plattform wirtschaftlich nicht zur Verantwortung gezogen.

Das Münchner OLG verkündete am 28. Januar 2016 das Urteil in der Schadensersatzklage gegen YouTube (Az.: 29 U 2798/15). Erneut konnten sich die Richter nicht dazu durchringen, YouTube als Täter von Urheberrechtsverletzungen anzuerkennen und damit in die Pflicht zur angemessenen Vergütung der Urheber zu nehmen. „Das heutige Urteil ist äußerst bedauerlich. Das Gericht ist offenbar der Argumentation von YouTube gefolgt, dass allein die Uploader für die auf dem Dienst abrufbaren Inhalte verantwortlich sind. Das halten wir für falsch“, kommentiert Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA, die Entscheidung. „Die Entscheidung ist auch wirtschaftlich nicht angebracht, da sie YouTube weiterhin befähigt, hohe Werbeerlöse zu erwirtschaften, ohne sie an die Musikurheber weiterzureichen.“

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der GEMA, Musikurheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires auf der Plattform YouTube angemessen zu entlohnen. YouTube bezahlt der GEMA bislang keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf ihrer Videoplattform, obwohl sie mit der Musik erhebliche Werbeerlöse erwirtschaftet.

„Nach unserer Auffassung verwertet YouTube die auf dem Dienst abrufbaren Werke. Diese Nutzung ist vergütungspflichtig. YouTube ist nicht nur technischer Dienstleister, sondern verhält sich wie ein Musikdienst. Daher sollte YouTube auch wie ein Musikdienst Lizenzen erwerben und nicht die Verantwortung an die Uploader weitergeben“, sagt Thomas Theune, Direktor Sendung und Online der GEMA.

Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen. „Wir werden die Urteilsgründe eingehend studieren und dann voraussichtlich Revision einlegen“, erläutert Holzmüller die nächsten Schritte.

Seit vielen Jahren ist die ungerechte Verteilung der Wertschöpfung in der digitalen Wirtschaft ein Problem für Urheber. Im Online-Bereich werden mit kreativen Inhalten erhebliche Einnahmen erzielt. Wirtschaftlich profitieren bisher aber vor allem Plattformbetreiber wie YouTube, die sich unter Berufung auf Haftungsprivilegierungen ihrer Verantwortung entziehen, Urheber angemessen zu entlohnen. Daher müssen Urheber endlich fair an der Wertschöpfung in der digitalen Wirtschaft beteiligt werden.

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