In Frankreich scheiterte Gesetz zur Regulierung von sogenannter Internetpiraterie
»Das französische Parlament hat das umstrittene Gesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Netz in einer erneuten Lesung am Donnerstag überraschend doch noch abgelehnt. Das vom konservativen Regierungsbündnis UMP eingebrachte und von Staatspräsident Nicolas Sarkozy maßgeblich unterstützte Vorhaben scheiterte in der vor den Osterfeiertagen nur spärlich besetzten Nationalversammlung mit 15 gegen 21 Stimmen.« (Quelle)
Der Grund für diese überraschende Wendung lag nicht nur in der schmal besetzten Nationalversammlung, sondern wohl auch darin, dass einige verschärfende Maßnahmen in das Gesetz eingebaut wurden wie, dass für den gesperrten Internetzugang weiterhin der Nichtnutzer finanziell aufkommen sollte. »Dass vom Internet abgeklemmte Nutzer trotzdem weiter für ihren Anschluss zahlen sei in ihren Augen eine unverhältnismäßige doppelte Bestrafung,« meldet Heise.
Das umstrittene Gesetz ist damit zunächst einmal gescheitert. Dadurch fällt allerdings auch ein Teil der Wettbewerbsrhetorik des Bundesverbandes der Musikindustrie in sich zusammen. Dieter Gorny als deren Vorsitzender befürchtete nämlich: »Werden in Deutschland nicht schon bald die Weichen für ähnliche Modelle gestellt, hat die deutsche Kreativwirtschaft künftig im internationalen Vergleich einen echten Wettbewerbsnachteil.« (Quelle)
So bewahrheitet sich die Regel, dass kein Gesetz inkrafttritt, bis es verabschiedet worden ist. Für die Vertreter der Medienindustrie ist dies eine herbe Schlappe, für die Urheberrechtsinhaber ist dies aber auch kein Grund zur Freude. Vielleicht besteht aber so doch noch eine kleine Chance, grundlegend andere Wege zu beschreiten bei der rechtlichen und bürgerschaftlichen Neukonstruktion von Wahrungsformen des Urheberrechts in der aktuellen Situation.
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