Orchesterstreiks: DOV weist Desinformationsvorwürfe zurück
01.12.2008 - Von DOV-Agentur
Die Behauptung des Bühnenvereins, wonach „niemand die Orchester vom öffentlichen Dienst abkoppeln will“ wird also durch das faktische Handeln der Arbeitgeberseite konterkariert, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV.
Auch ist nicht zutreffend, dass sich die Orchester einer Arbeitszeitverlängerung widersetzten. Nur: Als der Orchestertarifvertrag 1971 abgeschlossen wurde, galt im öffentlichen Dienst noch eine 42-Stunden-Woche. Während die Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit bis auf 37,5 bzw. 38 Wochenstunden verkürzt worden sind, wurde dies bei den Orchestern gerade nicht umgesetzt. Wo aber nie Arbeitszeit verkürzt wurde, kann jetzt auch keine verlängert werden. Die DOV hatte in den Tarifverhandlungen bereits einer weitreichenden Flexibilisierung der Arbeitszeiten, bis hin zu einer faktischen Jahresarbeit zugestimmt.
Mertens weiter: „Die einseitig vom Bühnenverein beschlossene Lohnerhöhung von 1,5 Prozent wird tatsächlich nur durch einzelne Bühnenvereinsmitglieder gezahlt. Sie kann jederzeit wieder eingestellt werden, da sie keine Tarifgrundlage hat und liegt von Volumen weit unter dem öffentlichen Dienst. Auch hieran wird deutlich, dass die Befürchtungen der Orchester vor einer Abkopplung vom öffentlichen Dienst völlig berechtigt sind.“
„1995 hatte das Bundesarbeitsgericht den Bühnenverein verurteilt, Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes auch den Orchestermusikern zu gewähren. Dieses Urteil und den zugrunde liegenden Tarifanspruch wollen die Arbeitgeber jetzt ein für alle Mal aus der Welt schaffen. Dagegen setzen sich die Orchester zur Wehr“, so Mertens abschließend.
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