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Problemzone GEMA: Taschenrechner und Kulturbewusstsein

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In vergangenen Ausgaben der nmz haben wir uns - teils sehr kritisch - mit der Entwicklung der vornehmen Gesellschaft zur Verwertung u.s.w. auseinandergesetzt (alles online anzurufen unter www.nmz.de - es hilft die Suchmaschine www.hauptsachemusik.de). Inzwischen erreichen uns Informationen verschiedener Initiativen, vor allem aus dem Bereich "kleiner" Veranstalter, die Abrechnungs-Genauigkeit, -Gerechtigkeit und Transparenz anmahnen. In Ergänzung zu Johannes Kreidlers künstlerischem Vorstoß nachfolgend - und gern zur Ergänzung oder zur Diskussion - entsprechende Materialien:

Liebe Musikanten und Komponisten,

Liebe Kabarettisten und Schauspieler, Liebe Veranstalter,

seit 11 Jahren betreibe ich nun die Sonthofer Kultur-Werkstatt und seit 11 Jahren kenne ich die GEMA als ein „Reizthema“ gleichermaßen für Veranstalter und Künstler. Zahlreiche Gespräche mit Künstlern aus der ganzen BRD und den benachbarten EU-Ländern zeigen, dass der „Leidensdruck“ zunimmt. Für alle Kleinveranstalter werden die GEMA-Gebühren zu einer echten Existenzbedrohung. Von Künstlern, auch von jenen, die Mitglied bei der GEMA sind, kenne ich kaum einen, der uneingeschränktes Vertrauen in die Arbeit der GEMA hat.

Grund genug, die GEMA endlich öffentlich zu hinterfragen!

Bevor ich näher auf die Problematik eingehe, möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass es nicht darum geht, die Daseinsberechtigung der GEMA in Zweifel zu stellen. Es steht außer Frage, dass geistiges Gut einen hohen Wert darstellt und dass es eine wichtige Aufgabe ist, die Urheberrechte des Einzelnen zu schützen.

Das heißt, der Künstler soll auch die Früchte ernten die er säht und um bei dieser bildhaften Sprache zu bleiben – Jeder Landwirt weiß, wenn er seinen Boden zu sehr auslaugt, werden die Ernten mit der Zeit ausbleiben, weil der Boden „nichts mehr hergibt“.

Aus Sicht der Veranstalter und ich spreche hier als „Kleinveranstalter“, der sich redlich bemüht diese Bühne für Künstler aller Genres und für den künstlerischen Nachwuchs als „Sprungbrett“ zu erhalten, werde ich nachfolgend einige Fakten aus meiner Erfahrung erläutern, die zu einem unakzeptablen „Missverhältnis“ führen.

Abrechnungsmodus für eine musikalische Veranstaltung:

1. Raumgröße – in unserem Falle 100 qm
2. GEMA-geschützte Werke
3. Höhe der Eintrittsgelder

…und hier zwei Abrechnungsbeispiele:

1. 100 Besucher
2. das komplette Konzert – geschützte Werke
3. Eintritt pro Person 10,-- € U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 87,00 €

1. 3 Besucher
2. 1 Musikstück – geschütztes Werk
3. Eintritt pro Person ab 11.00 bis 20,00 € U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 103,00 €

Sonderkonditionen wie die Kleinveranstalterverträge wurden ab 1998 nicht mehr abgeschlossen. Auf Druck von Seiten der Regierung gewährt seit damals die GEMA Sonderkonditionen nach der „Missverhältnisklausel“.

Eine gute Sache, das Problem war (und es ist noch heute so) allerdings, dass die GEMA mich im Falle der Kultur-Werkstatt, trotz wiederholter „Bittgesuche“, nicht auf diese Möglichkeit aufmerksam machte. Ein Künstler war der rettende Engel! Seit dieser Zeit erhält die Werkstatt verbilligte Konditionen. Obwohl diese Regelung in der GEMA-Satzung steht, wird sie von der GEMA zum einen nur dann gewährt, wenn der Veranstalter das Glück hat davon in Kenntnis gesetzt zu werden und zum zweiten auch da nur, wenn die GEMA sich „großzügig“ zeigt. Soviel zur Problematik für einen Kleinveranstalter. Es kann nach meiner Meinung nicht angehen, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben um nicht zu sagen willkürlich gehandelt wird. Das Gleichheitsprinzip wird in Deutschland, in vielen Bereichen des Rechts, sehr hoch gehalten. Nach meiner Meinung sollte, auch bei der GEMA, gleiches Recht für ALLE gelten.

Nun zu den Künstlern

Meine mühevolle Recherche im Internet, um der Berechnung von Tantiemen für die Künstler auf die Spur zu kommen, war völlig aussichts- und ergebnislos. Erst ein Künstler, der von seinen Bühnenauftritten lebt, konnte mir weiter helfen. Auch er bestätigte mir, dass er seine Kenntnisse erst im Laufe von „Jahren“ erworben hat. Die GEMA ist auf diesem Gebiet nicht sonderlich „mitteilsam“.

Hier nun die (mir geschilderte) zurzeit gültige, Berechnungsgrundlage für Tantiemen an die Künstler. Die zwei wichtigsten Grundlagen:

1. GEMA-Bezirke – die GEMA teilt Deutschland in 12 Bezirke ein. 2. Anzahl der vom Künstler gemeldeten – eigenen Kompositionen

Berechnungsbeispiele:

Ein Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat 1 x = 1 Punkt Ein Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat 20 x = 1 Punkt

Ein Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in einem Monat 1 x = 12 Punkte Ein Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in 12 Monaten 1 x = 144 Punkte

Höchste zu erreichende Punktzahl

Diese Punktzahl ist der so genannte „ProFaktor“ – die Berechungsgrundlage für folgende Formel:

Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 4 € = 1,356 € Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 8 € = 2,71 €

Der „Wert“ einer Komposition hängt von verschiedenen Kriterien ab (GEMA gemeldet - ohne CD – mit CD – Rundfunk – Fernsehen etc.).Eine genaue Wertangabe konnte ich nicht erfahren! Zurzeit werden, anscheinend für Kompositionen ohne CD ca. 4 € und mit CD ca. 8 € angesetzt.

… und nun ein kleines Rechenbeispiel, das die Problematik deutlich macht

Ein Künstler spielt auf 60 Konzerten im Jahr in einem GEMA-Bezirk eine Komposition und erhält maximal ohne CD ca. 81,36 € mit CD ca. 162,60 €

In diesem Falle haben 60 Kleinveranstalter, in der Größe der Sonthofer Kultur-Werkstatt im Jahr ca. 5220.-- € an die GEMA entrichtet! Dieser Betrag ist nach oben hin offen, je nach Größe des Veranstaltungsraumes.

Lohnend wird diese Geschichte für Künstler, die Konzerte mit ausschließlich eigenen Stücken bestreiten. Das lässt sich, wenn die Formel bekannt ist, gut hochrechnen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Künstler über eine genaue Buchhaltung verfügt, andernfalls verschwinden seine Tantiemen im großen „GEMA-Topf“ und kommen in erster Linie ein paar Großverdiener zu gute. Und noch eine „Kuriosität“: Wenn ein Künstler, sprich ein GEMA-Mitglied, eine detaillierte Aufschlüsselung seiner Tantiemen verlangt, muss er dafür „Bearbeitungskosten“ bezahlen.

Soviel zur Solidarität mit den Mitgliedern! Vergleichbares sollte sich ein Handwerker bei der Erstellung seiner Rechnung erlauben! Im Gegenzug berechnet die GEMA bei nicht ordnungsgemäßen Meldungen von Veranstaltern einen 100-%igen Aufschlag.

Sicher gibt es noch so einiges diesen Ausführungen hinzuzufügen. Möglichkeit dazu erhalten Sie, wenn Sie das beigefügte Formblatt ausfüllen.
Ein glücklicher Zufall wollte es, dass ich Nina Zober, Leiterin des Theaters im Hinterhof in Buxtehude kennen lernte. Auch Sie hat einschlägige Erfahrungen mit der GEMA gemacht. Frau Zober gelang es, das Interesse an dieser Problematik bei Frau Dr. Martina Krogmann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu wecken, die ihrerseits bereits die Rechtsabteilung im Kanzleramt informierte. Der Boden für eine öffentliche und politische Auseinandersetzung mit der GEMA ist bereitet. Nun müssen die Künstler und die Veranstalter von ihrem Recht gebrauch machen, eine breit angelegte Petition bei der Bundesregierung einzureichen, damit diese tätig werden kann und muß. Inhalt der Petition: Künstler, Veranstalter, Kulturvereine etc. beantragen

* Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen
* Größtmögliche Transparenz
* Änderung der Beitragberechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter
* Offenlegung und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung der Künstlertantiemen,
* Änderung der Inkasso-Modalitäten

Wenn Ihnen/Euch auch daran gelegen ist, in Sachen GEMA zu einem guten Miteinander zu kommen, bei dem Künstler und Veranstalter gleichermaßen zu ihrem Recht kommen, dann bitte ich Sie/Euch das Formblatt auszufüllen und bis spätestens 30.09.2008

an die: Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH – Altstädter Str. 7 – 87527 Sonthofen zu faxen: 08321-68793 oder per Post zu schicken (Mail ist nicht ausreichend da die Unterschrift von Nöten ist). Oder an: Theater im Hinterhof / Schule für Gesang und Schauspiel A Cappella Leitung: Nina Zober - Hauptstrasse 34 - 21614 Buxtehude

Außerdem bitten wir Euch/Sie diesen Brief an bekannte Künstler und Veranstalter weiter zu reichen. Der Erfolg hängt davon ab, wie groß die Resonanz ist. Denn nur so, wird der „Leidensdruck“ deutlich – Gemeinsam sind wir stark! –

Sonthofen, den 15.08.2008
Monika Bestle Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH

 

 

 

 

...und ein weiterer Brief, der andere Aspekte anspricht:

Liebe Musiker, Komponisten und Veranstalter, auch im Norden ist das Gema Thema ein „Reizthema“ und ob man nun mit Künstlern, Veranstaltern, Chören, Schulen oder der freiwilligen Feuerwehr spricht, jeder hat eine eigene, seltsame GEMA Geschichte zu berichten. Dabei sind sich alle einig, die GEMA an sich nicht abschaffen zu wollen. Es geht einzig und alleine darum, eine Durchsichtigkeit der GEMA zu schaffen, eine Gerechtigkeit, die allen Künstlern zugute kommt und auch für das richtige finanzielle Verhältnis sorgt, damit wir uns Kultur wieder leisten können. Den Brief von Frau Bestle kann ich aus ganzem Herzen unterschreiben, denn er deckt sich mit der Problematik, wie auch wir sie im Theater im Hinterhof seit 5 Jahren erfahren haben. Gemeinsam mit einer Gruppe von Künstlern haben wir in diesem Jahr begonnen mit kleinen Aktionen an die Öffentlichkeit zu gehen, um die GEMA Problematik Publik zu machen. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich einen Strafantrag gegen die GEMA gestellt, da sie nachweislich das von mir für ein Konzert gezahlte Geld nicht an den Komponisten weitergeleitet hat. Ich möchte Ihnen / Euch dieses als kleinen Fallsbeispiel darstellen und zu „guter Letzt“ auch die Reaktion der Staatsanwaltschaft. Dieses macht vielleicht auch noch einmal deutlich, wie dringend Künstler und Veranstalter gleichermaßen Durchsichtigkeit und auch eine neuen Struktur von Seiten der GEMA fordern sollten. Ebenso wie Frau Bestle hoffe ich auf Ihre / Eure Mitarbeit damit sich die Struktur in der GEMA – zum Wohle der Kultur – ändert! Buxtehude, den 17.08.2008 Nina Zober Theater im Hinterhof Fallbeispiel: Strafantrag gegen die GEMA Am 21.05.2005 veranstalteten wir in unserem Theater (Theater im Hinterhof, Hauptstrasse 34, 21614 Buxtehude) ein Konzert anlässlich der Hansetage zusammen mit einem lettischen Studentenchor. Ordnungsgemäß meldete ich daraufhin das Konzert bei der GEMA an und teilte ihr mit, dass dort, neben traditionellen und somit nicht gemapflichtigen Liedern, auch Stücke des lettischen Komponisten Jazeps Vitols gesungen wurden. Die gesamten Einnahmen des Konzertes spendete das Theater dem lettischen Chor und somit blieben dem Theater selber keinerlei Einkünfte an diesem Abend übrig. Am 14.06.2005 erhielt ich daraufhin ein Rechung von der GEMA über 101,65 € zu zahlen für die Aufführung der Werke des Komponisten Jazeps Vitols. Da das Theater selber keine Einkünfte aus der Aufführung der Werke erhalten hatte, bat ich die GEMA um einen ermäßigten Gebührensatz, was jedoch seitens der GEMA abgelehnt wurde, da es nur diesen einen zu zahlenden Gebührensatz geben würde. Wir überwiesen also die Summe von 101,65 € auf das Konto der GEMA in der Annahme, dass die GEMA den Gebührenanteil an die lettischen Verwertungsgesellschaft AKKA-LAA in Riga weiterleitet, die diesen Betrag dann an den Komponisten, bzw. seine rechtlichen Nachfolger weitergibt. Im Januar 2007 erfuhr ich von einer anderen Veranstalterin, dass es für Fälle, wo der Veranstalter keinerlei Einnahmen hat, jedoch Abgaben an die GEMA zahlen muss, eine sogenannte „Missverhältnisklausel“ gibt , die man bei der GEMA geltend machen kann und somit weniger Gebühren zu zahlen braucht. Da dieses bei dem oben genannten Fall zutraf, schrieb ich daraufhin einen Brief an die GEMA und forderte einen Teil der Summe für das gezahlte Konzert zurück, da dem Theater ein Missverhältnis entstanden war. Diesen Brief schickte ich am 05.01.07 an die GEMA und diese überwies mir am 22.02.2007 einen Betrag von 82,49 € auf unser Konto zurück. Dieser Betrag galt aber einer noch weiteren Aufführung, die im Missverhältnis stand, wurde also für insgesamt 2 Veranstaltungen zurückgezahlt. Im April diesen Jahres (2008) begann ich mich dafür zu interessieren, ob die damals gezahlten Gebühren für den lettischen Komponisten Jazeps Vitols tatsächlich ordnungsgemäß von der GEMA an die lettische AKKA-LAA weitergeleitet wurden. Ich bat daraufhin meine Mutter, Ilze Menneking, die selber Lettin ist und somit die lettische Sprache perfekt beherrscht, in Riga bei der AKKA-LAA anzurufen und den Verbleib des Geldes zu überprüfen. Meine Mutter, Ilze Menneking, sprach mit der in Riga zuständigen Sachbearbeiterin Frau Anita Sosnovska, die Nachforschungen anstellte und uns mitteilte, dass bis zu diesem Zeitpunkt niemals Geld für diesen Komponisten von der deutschen GEMA bei ihnen eingegangen war. Da ich ja eine Gebühr an die GEMA im Jahre 2005 dafür bezahlt hatte, rief ich am 06.05.2008 wiederum bei der GEMA in Hamburg an und sprach mit der dortigen Sachbearbeiterin Frau Ute Galeazzi. Frau Galeazzi bestätigte mir daraufhin im Telefongespräch, dass die GEMA das Geld tatsächlich nicht nach Lettland weitergeleitet, sondern in den „GEMA Topf“ gegeben hatte. Als Begründung für diese Handlung gab Frau Galeazzi an, dass ich nicht die genauen Liedtitel der von Jazeps Vitols gesungenen Lieder angegeben hätte. Auf meine Frage, warum man dann denn nicht bei mir nachgefragt hätte, um welche Lieder es sich gehandelt hat, konnte mir Frau Galeazzi auch keine Antwort geben und verwies auf das überaus komplizierte Ausschüttungsverfahren der GEMA, was lediglich ihre Kollegen in Berlin verstehen würden. Als ich nachfragte, wer denn, wenn nicht der lettische Komponist, für den ich die Abgaben zu leisten hatte, das Geld bekommen hätte, erklärte mir Frau Galeazzi, dass diejenigen Komponisten, die in Deutschland am meisten an ihren Stücken verdienen würden, auch am meisten aus diesem „Topf“ ausgezahlt bekämen. Am 08.05.2008 schrieb ich an Frau Galeazzi einen Brief und teilte ihr die Titel der gesungenen Lieder noch einmal mit und bat sie eine umgehende Anweisung der ausstehenden Gebühren für den lettischen Komponisten an die AKKA-LAA in die Wege zu leiten. Ich wurde in meiner Tätigkeit als Leiterin des Theaters mehrfach von jungen Komponisten angesprochen, dass sie kein Geld oder sehr undurchschaubare Summen von der GEMA ausgezahlt bekommen, obwohl die Veranstalter ihre Abgaben an die GEMA für die entsprechenden Konzerte leisten. Dieses brachte mich auf die Idee, genauere Nachforschungen anzustellen, wo die von der GEMA eingezogenen Gelder bleiben? Wie im oben geschilderten Fall kann man sehen, dass die Geldausschüttung der GEMA höchst undurchsichtig ist. Wenn ich meinen eigenen Fall auf andere Veranstalter hochrechne, frage ich mich ob die GEMA nicht im großen Maße, den unbekannten Komponisten das ihnen zustehende Geld vorenthält Ausgang des Verfahrens: Nachdem die Hamburger Polizei gegen die GEMA ermittelt hatte, bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von der Staatsanwaltschaft Hamburg, die das Ermittlungsverfahren gegen die GEMA eingestellt hat. Begründung: Die GEMA hat vorgetragen, dass sie die Gelder nunmehr nach Lettland überweise. Da ich (Nina Zober) die Titel des oben genannten lettischen Komponisten Jazeps Vitols erst im Mai 2008 mitgeteilt habe. Eine Verpflichtung das Geld sofort zu überweisen, ist nicht ersichtlich. Eine kleine Anmerkung von mir: Bei dieser Begründung frage ich mich: - Wenn die GEMA die Liedtitel so dringend benötigt hat um sie nach Lettland zu überweisen, worauf begründet sich dann die Summe in der von der GEMA gestellten Rechnung an uns? - Warum hat es die GEMA nicht für Nötig befunden bei uns nachzufragen, um welche Titel es sich handelt, da sie das Geld so leider nicht nach Lettland überweisen kann – immerhin sind inzwischen 3 Jahre vergangen! - Wenn ich in einem Kaufhaus einen Pullover stehle und erwischt werde, kann ich dann einfach mit der Begründung davon kommen, dass ich ihn gerade wieder zurücklegen wollte oder in den nächsten 3 Jahren vorhatte ihn zu bezahlen,…?

Es scheinen "kleine Fälle" zu sein, die hier verhandelt werden. Und im Ambiente der wettbewerbsrechtlichen Bedrohung der GEMA durch die ökonomozentrischen Verordnungen der EU "kleine Fische". Einerseits setzt die GEMA für populistische "Aufklärungs- und Image-Kampagnen" viele Mitgliedsgelder ein - andererseits arbeitet sie vor Ort offenbar nicht sauber. Und ihr Kultur-Bewusstsein - das als Argument gegen die Brüsseler Wüteriche eingesetzt werden könnte - hat sie unter Harald Hekers Ägide gründlich verjuxt. Was tun? Eine wirklich autoren-eigene Verwertungsgesellschaft gründen? rätselt: Theo Geißler

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