Hauptrubrik
Banner Full-Size

Wie klein ist das Urheberrecht?

Publikationsdatum
Body

Am 12. September wird der Komponist Johannes Kreidler gegen 11 bei der GEMA in Berlin sein Werk product placement anmelden. Die dazu nötigen über 70.000 Anmeldebögen wird er mit Lastwagen anliefern. Heute hat die GEMA ihre Reaktion auf diese Aktion bekanntgegeben. Lesen Sie die Pressemeldung der GEMA und die Reaktion des Komponisten.

Multi-Media-Künstler und GEMA-Mitglied Johannes Kreidler startet am 12.09.2008 eine Aktion gegen das in Deutschland geltende Urheberrecht.

Der Künstler nimmt kleinste Teile als „Sound-Schnipsel“ aus 70.200 Werken in seinen Mix auf und macht daraus das elektronische Musikstück product placement, das eine Dauer von lediglich 33 Sekunden hat. Er geht davon aus, dass zur Anmeldung dieses Werks bei der GEMA 70.200 Formulare notwendig sind. Diese Formulare will er am 12. September bei der GEMA-Generaldirektion in Berlin einreichen. Er möchte so eine öffentliche Diskussion über das geltende deutsche Urheberrecht anregen und auf dessen vermeintlich bestehende Mängel hinsichtlich der Nutzung von fremden Musikwerken für Neukompositionen aufmerksam machen.

Komponisten, die GEMA-Mitglieder sind und neue Werke unter Benutzung fremder Werke schaffen, müssen diese unter Angabe der verwendeten Werke oder Motive bei der GEMA anmelden. Das Urhebergesetz sieht in diesem Fall folgende Einschränkung vor: Nutzt der Komponist fremde Werke oder Werkteile, die urheberrechtlich schutzfähig sind, muss er dazu die Einwilligung des Originalurhebers einholen. Eine urheberrechtlich relevante Nutzung liegt nur dann vor, wenn diese fremden Werke dem neu geschaffenen Werk erkennbar zugrunde gelegt werden. Dies ist bei einzelnen Tönen und „Sound-Schnipseln“ – so wie sie Herr Kreidler für sein Werk product placement überwiegend verwendet - wohl eher nicht der Fall.

Die GEMA muss die vom Urheberrecht vorgegebenen Einschränkungen bei der Ausgestaltung ihres Regelwerks beachten. Aus diesem Grund ist der Anmeldende verpflichtet, die Werke, die er bei der Schaffung seines Werks urheberrechtlich genutzt hat, anzugeben. Gesonderte Anmeldeformulare für jedes genutzte Originalwerk sind allerdings nicht erforderlich. In Fällen, in denen die Formularvorlage hierfür nicht ausreichen sollte, besteht die Möglichkeit, der Anmeldung eine entsprechende Anlage beizufügen. Die Mitarbeiter der zehn GEMA Bezirksdirektionen kümmern sich jeweils vor Ort um spezifische Fragen der GEMA Mitglieder.

Insgesamt werden jährlich eine halbe Million Werke aus allen Sparten der Musik bei der GEMA angemeldet. Wie diese hohe Zahl der jährlichen Werkanmeldungen belegt, ist das bestehende Anmeldeverfahren durchaus praktikabel. „Der Beratungsservice für Werkanmeldungen wird von den GEMA-Mitgliedern gerne genutzt und von uns kontinuierlich optimiert. Seit der Überarbeitung unserer Website www.gema.de sind Werkanmeldungen auch online problemlos möglich“, sagt Dr. Jacob de Ruiter, Direktor Dokumentation bei der GEMA Generaldirektion in Berlin.

Der Komponist reagiert auf diese Meldung mit folgender Nachfrage:

Jetzt auf einmal heißt es also, die Fremdzitate in meinem Stück seien "wohl eher nicht" relevant. Warum steht dann im Anmeldebogen, dass jeder noch so kleine Teil angegeben werden muss? Lenkt die GEMA nun tatsächlich ein und gibt kleine Schnipsel frei? Ist das der Anfang vom Ende des Copyrights?

Wir wissen es nicht. Wohl aber wissen wir vielleicht, dass es eine reine Auslegungssache ist, wann wohl etwas erkennbar ist und wann nicht. Wird die GEMA also demnächst eine musikpsychologische Sonderabteilung einrichten, die diese Fragen entscheidet?

Weiterlesen mit nmz+

Sie haben bereits ein Online Abo? Hier einloggen.

 

Testen Sie das Digital Abo drei Monate lang für nur € 4,50

oder upgraden Sie Ihr bestehendes Print-Abo für nur € 10,00.

Ihr Account wird sofort freigeschaltet!