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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Kulturveranstaltungen können ab heute für Hilfen registriert werden

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Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und vielen anderen kulturellen Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Die Länder setzen den Sonderfonds operativ um und führen die Antragsbearbeitung und Bewilligung über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen durch. Anträge werden am Veranstaltungsort gestellt. Die einheitliche IT-Plattform zur Registrierung von Kulturveranstaltungen wird von der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen betreut die Service-Hotline.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Botschaft ist klar: Es kann wieder losgehen. Ab heute können Kulturveranstaltungen für Hilfen aus dem Sonderfonds angemeldet werden. Das ist ein guter Tag für Künstlerinnen und Künstler, für Kulturveranstalterinnen, Bühnenbauer, und für alle, die das bunte kulturelle Leben in unserem Land so schätzen. Wir freuen uns darauf, nach vielen Monaten der Pandemie bald wieder gemeinsam Kultur erleben zu können. Um das Wiederaufleben möglich zu machen, haben wir das größte Kulturförderprogramm seit Gründung der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen schaffen wir jetzt die notwendige Verlässlichkeit für die Planungen der Kulturveranstalter.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Sehnsucht nach Kultur ist riesengroß. Dank sinkender Infektionszahlen sind nun endlich auch wieder kulturelle Gemeinschaftserlebnisse möglich. Dafür brauchen Kulturveranstalter die Gewissheit, dass es sich lohnt, trotz Infektionsschutzauflagen und der Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf eine Kulturveranstaltung zu planen und auszurichten. Ich hoffe und gehe fest davon aus, dass viele Kulturmanagerinnen und -manager die Angebote des Sonderfonds annehmen und unser Kulturleben nach den schwierigen Monaten des Lockdowns jetzt bald wieder zu neuer Blüte bringen.“

Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg Carsten Brosda: „Der Sonderfonds des Bundes gibt Kulturveranstaltenden die finanzielle Sicherheit, die es ihnen ermöglicht, endlich wieder Kunst und Kultur für alle erlebbar zu machen. Der Fonds ist zugleich ein wichtiges Hilfsprogramm für die gesamte Kulturszene – von den Künstlerinnen und Künstlern bis zu Bühnentechnikerinnen und Bühnentechnikern. Hamburg hat bereits bei den laufenden Corona-Hilfen gute Erfahrungen mit einem schnellen und unbürokratischen Antragsverfahren gemacht. Gut, dass der Sonderfonds des Bundes als Gemeinschaftswerk von Bund und Ländern auch auf dieser guten Expertise aufbaut. Gemeinsam geben wir der Kunst und Kultur wieder eine Perspektive.“

Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Nordrhein-Westfalen ist Heimat einer besonders dichten Kulturlandschaft. Deshalb begrüßen wir den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ausdrücklich. Die Hilfen sind für Kulturveranstalter ein wichtiges Signal der Unterstützung und Ermutigung. Sie schaffen Planungssicherheit und tragen so entscheidend zur Stabilisierung der kulturellen Landschaft in Deutschland bei. In Nordrhein-Westfalen werden die Anträge von den Bezirksregierungen verwaltet, die in der Administration von Förderprogrammen große Routine mitbringen. Für eine erleichterte Antragsstellung stellt Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Hotline zur Verfügung, die Veranstalterinnen und Veranstalter mit Blick auf den Sonderfonds beraten wird.“

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 Prozent der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung.

Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden. Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline unter 0800 6648430 zur Verfügung.

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