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Bücher im Netz - Autoren und Google streiten ums Urheberrecht

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Berlin - Die Musikindustrie und die Filmbranche stehen schon seit Jahren auf Kriegsfuß mit dem Internet und sehen ihre Urheberrechte dort in höchster Gefahr. Inzwischen fürchten aber auch Buchautoren und Verleger um ihre Einnahmen und haben dabei vor allem die Suchmaschine Google im Visier.

Rund sieben Millionen Bücher, darunter auch deutschsprachige Werke, hat Google nach Angaben der VG Wort seit 2004 eingescannt und im Internet öffentlich zugänglich gemacht - ohne die Autoren um deren Erlaubnis zu fragen.

2005 verklagten daher US-Autoren- und Verlegerverbände Google wegen Verletzungen der Urheberrechte. Mit Blick auf ihre Rechte in den USA sind auch deutsche Autoren von der Sammelklage betroffen. Im Herbst 2008 kam es zu einer Vereinbarung namens «Google Book Settlement».

Dieser Vergleich, der noch der Genehmigung des zuständigen Gerichtes in New York bedarf, erfasst Bücher, die spätestens am 5. Januar 2009 gedruckt und veröffentlicht wurden. Er sieht unter anderem vor, dass Google urheberrechtlich geschützte, aber vergriffene Werke nutzen darf, wenn dies nicht explizit untersagt wird. Bei in den USA lieferbaren Titeln ist dies dagegen nur erlaubt, wenn die Rechteinhaber ihre Zustimmung gegeben haben.

Autoren und Verlage können sich laut VG Wort dem Vergleich auch entziehen oder Einspruch erheben. Dies musste ursprünglich bis 5. Mai gegenüber dem Gericht erfolgen, am Mittwoch verlängerte der US-Bundesgerichtshof die Frist jedoch auf 4. September.

Die Entfernung digitalisierter Bücher kann bis 5. April 2011 verlangt werden. Für bereits erfolgte Digitalisierungen ist eine Vergütung von 60 US-Dollar pro Buch vorgesehen. Entsprechende Ansprüche müssen bis 5. Januar 2010 angemeldet werden. Bei künftigen Nutzungen sollen die Rechteinhaber mit 63 Prozent an den Einnahmen beteiligt werden, die Google für bestimmte Verwertungen erhält.

Eine Registrierungsstelle in den USA soll für die Abwicklung der Zahlungen an die Urheber verantwortlich sein. In Deutschland plant die VG Wort, sich verschiedene Rechte aus dem Vergleich übertragen zu lassen - zum Beispiel die Vergütungsansprüche für Digitalisierungen bis 5. Mai 2009 oder auch das Recht, die Entfernung von Büchern zu verlangen.

Derzeit vertritt die VG Wort nach eigenen Angaben die Rechte von rund 390 000 Autoren und Verlagen. Die Reaktionen auf den Vorschlag der VG Wort für den Umgang mit dem Google-Vergleich seien weitgehend positiv, teilte die Verwertungsgesellschaft auf ddp-Anfrage mit. Zwar sei der Unmut von Autoren und Verlegern über Urheberrechtsverletzungen im Internet «verständlich». Der Vorschlag der VG Wort gehe jedoch dahin, «eine pragmatische Lösung für den Fall zu finden, dass der Vergleich in den USA endgültig bestätigt wird».

Der Heidelberger Germanistikprofessor Roland Reuß rief derweil den «Heidelberger Appell» ins Leben. Darin beklagen rund 1300 Autoren, Google erfasse die Werke illegal und stelle sie ohne Erlaubnis der Urheber umsonst ins Netz. Unterschrieben haben etwa Hans Magnus Enzensberger, Siegfried Lenz und Daniel Kehlmann. Reuß schickte den Appell unter anderen an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundespräsident Horst Köhler und forderte die Politik auf, sich für die Wahrung des Urheberrechtes einzusetzen.

Ein Regierungssprecher sagte auf ddp-Anfrage, das Bundeskanzleramt habe inzwischen eine Antwort an Reuß geschickt. Zum genauen Inhalt des Briefes machte er jedoch keine Angaben.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) teilte bereits mit, «das Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen und erst danach über Vergütungen zu verhandeln, ist nicht akzeptabel«. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sagte in der «Bild»-Zeitung, der Unmut über Google sei berechtigt. Die Rechte der Urheber seien bedroht. Daher seien internationale Vereinbarungen unverzichtbar.