Bühnenverein fordert Ende der Mobilfunk-Frequenzversteigerung
Eine parallele Nutzung der Frequenzen von Mobilfunk und bisherigen Betreibern ist nicht möglich. Zwar sind für die Mikroportanlagen andere Frequenzen in Aussicht genommen worden. Der Betrieb dieser Frequenzen erfordert jedoch eine kostspielige und technisch aufwändige Umrüstung. Die Bundesregierung hat den Ländern im Rahmen des Verordnungsverfahrens zugesichert, unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Umrüstungskosten zu übernehmen. Nach Abschluss der Verhandlungen zeichnet sich aber ab, dass die vom Bund angesetzten Kriterien nur in Einzelfällen zu einer minimalen Erstattung führen würden. Obwohl die Erlöse der Versteigerung ausschließlich dem Bund zugute kommen, bleiben die gesamten Umstellungskosten an Ländern und Kommunen bzw. an den Kultureinrichtungen und Unternehmen hängen. Betroffen sind vor allem Theater, Konzertsäle, Kirchen, Konferenzzentren sowie viele Kleinunternehmen der Veranstaltungsbranche.
Bereits vor einem Jahr hatte der Bühnenverein auf die Problematik aufmerksam gemacht. Nach damaligen Schätzungen von Experten wird die neue Frequenzzuordnung allein die Kulturbranche mehrere hundert Millionen Euro kosten. Ein kleineres Dreispartenhaus wird nach Beispielsrechnungen rund 300.000 Euro aufbringen müssen.
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