Französische Band verklagt Bushido wegen Liederklaus
Bei acht Stücken des Albums «Von der Skyline zum Bordstein zurück» (2006) hätten die Franzosen ihre eigenen Lieder wiedererkannt, die Bushido unerlaubt verwendet habe. Insgesamt gehe es bei den Urheberrechtsverletzungen um 16 Songs.
Die Franzosen und ihre italienische Plattenfirma Sound Cave haben den Angaben zufolge daher Bushido und dessen Label Ersguterjunge sowie die beteiligte Plattenfirma Universal Music verklagt. Eine außergerichtliche Einigung sei zuvor gescheitert. Ersguterjunge lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme ab.
Bestätigt wurde der Vorwurf durch ein Gutachten des Musikwissenschaftlers der Berliner Universität der Künste, Hartmut Fladt. Dieser wird von Duve mit den Worten zitiert, ihm sei noch nie «eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet wie in diesem Fall». Fladt bestätigte auf ddp-Anfrage die Bewertung. Sampling sei im HipHop zwar üblich. Bevor Stücke anderer Künstler verwendet würden, müsse jedoch deren Einverständnis eingeholt werden.
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