Frist verpennt: Karlsruhe nimmt Beschwerde gegen private Digitalkopien nicht an
28.10.2009 - Von Agentur ddp, KIZ
Die Beschwerde betraf Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes, wonach einzelne Kopien eines Werkes zum privaten Gebrauch zulässig sind, wenn sie nicht Erwerbszwecken dienen. Die Beschwerdeführer, Unternehmen der Musikindustrie, müssen private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger demnach akzeptieren. Mit ihrer Beschwerde rügten die Musikfirmen, Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes sei mit Teilen des Eigentumsgrundrechts unvereinbar.
(1BvR 3479/08, Beschluss vom 7. Oktober 2009)
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