Gema: 4 Millionen Euro mit Karnevalsliedern eingenommen
14.02.2010 - Von Agentur ddp, KIZ
Die Gema mit Zentrale in München habe 14 Prozent des Betrages für Verwaltungskosten einbehalten und den Rest an die Urheber der Musikstücke ausgeschüttet. Grundsätzlich müssen alle Veranstalter, die Musik vom Tonträger oder live spielen, Gebühren an die Gema entrichten. Die Höhe ist in einem Katalog festgelegt. Die Spanne reicht derzeit von 18,48 Euro, die ein Faschingsumzugswagen zahlen muss, der CDs abspielt. Den möglichen Maximalbetrag von 1545,50 Euro zahlt zum Beispiel ein Veranstalter, der in einer 3000 Quadratmeter großen Halle Livemusik spielt und mehr als 20 Euro Eintritt von den Gästen verlangt.
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