GEMA bricht Verhandlungen mit YouTube ab

10.05.10 -
Seit einem Jahr verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Dies bedeutet für die Urheber musikalischer Werke, die von YouTube genutzt werden, dass sie seit April 2009 keine Tantiemen für ihre Werke erhalten. Nun hat die GEMA die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen. Im Verbund mit acht weiteren internationalen Verwertungsgesellschaften möchte die GEMA ein Zeichen setzen: Musik hat ihren Wert.
10.05.2010 - Von pm-gema, KIZ

Die GEMA fordert, begleitend zum Abbruch der Verhandlungen, gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien).

„Das Problem der illegalen Nutzung ist durch das Internet mittlerweile ein internationales. Plattformen wie Youtube sind nicht national beschränkt“, sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Deshalb müssen wir weltweit agieren und haben uns mit acht weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires.“

Die Forderung nach Löschung der ausgewählten Werke bzw. Sperrung des Abrufs von Deutschland aus soll ein Zeichen setzen, dass die internationalen Verwertungsgesellschaften die anhaltende illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht akzeptieren.
„Betreiber von Online-Plattformen, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den sogenannten Content liefern, angemessen vergütet werden“, betont Dr. Harald Heker.

Der internationale Verbund der Musikautorengesellschaften könnte sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn er dies wollte. Darauf wird aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber verzichtet: Die Rechteinhaber möchten, dass ihre Musik möglichst viel gehört wird – sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert ist.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, erläutert das Ziel des Verhandlungsabbruchs und der Forderung der internationalen Partner wie folgt: „Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen bzw. den Zugriff darauf zu sperren. Das eigentliche Ziel ist jedoch, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist.“

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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