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Monika Bestle will es nochmal wissen: zweite GEMA-Petition geplant

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Monika Bestle hat eine weitere Online-Petition in Sachen GEMA angekündigt. Die Geschäftsführerin der Sonthofer Kultur-Werkstatt, die mit ihrer ersten Petition, die 2009 eingereicht und im Mai 2010 vor dem entsprechenden Bundestags-Ausschuss verhandelt wurde, erheblichen Wirbel ausgelöst hatte, teilte mit, sie wolle nun konkretere Fragen überprüfen lassen.

Als Auslöser ihres neuerlichen Vorstoßes nannte die Kulturmanagerin unter anderem die von der GEMA für 2013 geplanten Tarifänderungen, die, so Bestle, die Veranstalter in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährde.

Überprüfen lassen will Monika Bestle, die 2009 außerdem die Interessengemeinschaft Kultur in Deutschland gründete, diesmal folgende Punkte (Interpunktion wie im Original):

• Ist die so genannte „GEMA-Vermutung“ mit irgendeinem rechtsstaatlichen Gesetz vereinbar!
• Nachdem die GEMA eine Datenbank mit GEMA-pflichtigen Werken veröffentlicht hat, bitten wir um Überprüfung, ob es rechtens ist, dass diese zur Berechnung von GEMA-Gebühren wichtige Informationsplattform von GEMA-Seite nicht anerkannt wird.  
• Sind die Verteilerschlüssel und das Pro-Verfahren für GEMA-Mitglieder mit irgendeinem rechtsstaatlichen Gesetz vereinbar.
• Sind die eigenen Gesetze und Richtlinien der GEMA-Sozialkasse durch das Vereinsrecht gestützt und sind sie mit den Sozialgesetzen vereinbar.
• Wird das Patent- und Markenamt seiner Aufgabe als, von der Regierung eingesetzte Überprüfungsinstanz, gerecht?

Zur Begründung führt sie an:

• Auf Grund der geplanten Tarif-Änderung der GEMA ab 2013 erhalten obige strittige Fragen wieder eine ganz neue Brisanz, da dadurch nicht nur die wirtschaftliche Existenz von Veranstaltern massiv gefährdet ist, sondern vor allen Dingen die deutschlandweite Lifekultur zum Erliegen kommen wird.
Musiker und Komponisten des großen Heeres der „rechtlosen“ GEMA-Mitglieder, werden in ihrer Existenz gleichermaßen bedroht und die Lebensqualität des ganzen Volkes wird immer mehr eingeschränkt.
Ehrenamtliche Tätigkeit und Vereinsleben sind massiv bedroht.

 • Bei genauer Durchsicht des ab 2013 geltenden Tarife U-V und des bereits eingeführten Tarif U-K stieß ich auf einige „Ungereimtheiten“ die mich veranlassen noch einmal eine Petition auf den Weg zu bringen. So stellte ich fest, dass der neue Tarif in Punkto „Geltungsbereich“ sehr irreführend ist und der Willkür in der Anwendung Tür und Tor öffnet! Diese Befürchtung begründet sich in der gängigen Praxis der GEMA, bestehende Möglichkeiten an Verwerter nicht weiter zu geben. Dies betrifft in erster Linie Tarif U-K, der schon vor 2010 zum tragen kam und der finanzielle Erleichterungen für Konzertveranstalter bringt und die Auftrittsmöglichkeiten für Musiker erleichtert. Leider wird dieser,  wie mir immer wieder berichtet wird, in vielen Fällen noch immer nicht angewandt.

• Mit Nachdruck bitten ich im Namen aller Unterzeichner, die Verteilerschlüssel und das Pro-Verfahren, das einem Pokerspiel gleichkommt, nach gesetzlichen Gesichtspunkten zu durchleuchten. Auf Grund der geplanten Tarif Änderungen der GEMA ab 2013 bekommt auch die Frage nach der Verwendung der Gelder eine ganz neue Dimension, da die Aufteilung der Tantiemen überhaupt nicht zur Debatte steht.
Durch diese Änderung nimmt ein bereits bestehendes Missverhältnis geradezu „unmoralische“ Formen an.

• Was die „Gesetze“ der so genannten GEMA-Sozialkasse betreffen, so sind die verschiedenen § sehr widersprüchlich und die Durchführungsverordnung geben den Weg frei für persönliche Beurteilungen und werden dem Gleichheitsprinzip in keinster Weise gerecht.

• Die letzten Tage wurde das Urteil im GEMA-Prozess gegen YouTube bekannt. Dies hat bereits eine Protestwelle ausgelöst. Im Grundsatz bin ich auch der Meinung, dass den  Urhebern, sprich ALLEN GEMA-Mitgliedern auf Grund des Urheberrechts auch im Internet das Recht zusteht für ihre Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten oder dass sie die Veröffentlichung „verbieten“ können. Leider fehlt mir der Glaube, dass die GEMA ihrer Aufgabe gerecht wird und sich in diesem Falle für ALLE ihre Mitglieder einsetzt! Und auch hier ist der Gesetzgeber gefragt!!!

• Der GEMA wurde durch die „GEMA-Vermutung“ ein juristischer Freibrief erteilt. Andererseits finden Sie auf der GEMA-Internetseite unklare, rechtlich geradezu absurde Veröffentlichungen, die offensichtlich dazu dienen, den Nutzer, Musiker wie Veranstalter, irre zu leiten, wie die GEMA-Datenbank: https://online.gema.de/werke/

Ob die streitbare Veranstalterin auch diesmal eine so große Resonanz wird auslösen können – über 10.000 Mitzeichner hatte die erste Petition – bleibt abzuwarten.

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