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Köln: groteske Einsparungspläne sind ein Vorgeschmack auf Einsparungswelle im Kulturbereich

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Berlin - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht in dem Vorschlag des Kölner Stadtkämmerers Dr. Norbert Walter-Borjans, 30% des Kulturetats der Stadt Köln einzusparen, ein verheerendes Signal für die Kulturfinanzierung in Deutschland. In Köln ist bereits jetzt zu sehen, was in den kommenden Monaten in vielen Kommunen an der Tagesordnung sein wird.

Die Kommunen haben drei Probleme gleichzeitig zu bewältigen:

    * Erstens brechen die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise massiv ein. Gerade die Gewerbesteuer ist das Rückgrat der kommunalen Finanzen in vielen Städten und Gemeinden.
    * Zweitens aufgrund der Wirtschaftskrise wurden von Bund und Länder in zuvor unbekanntem Ausmaß Schulden aufgenommen, die zurückgezahlt werden müssen. Das wirkt sich ab 2010 auch auf die Kommunen aus.
    * Drittens die seit diesem Sommer im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse trägt dazu bei, dass in den nächsten Jahren der Schuldenabbau Vorrang hat, so dass zusätzliche Einsparungen in Milliardenhöhe bei den Kommunen, den Ländern und dem Bund erforderlich sein werden.

Besonders die Kulturausgaben werden von den Kämmerern bei Einsparungen in den Blick genommen, weil sie sogenannte freiwillige Aufgaben der Kommunen sind. Um die Kultur vor einem Kahlschlag zu schützen, müssen die öffentlichen Kulturausgaben zu einer Pflichtausgabe der Kommunen werden.
 
Mögliche Lösungsmöglichkeiten sind:

    * Erstens die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz. Das Staatsziel Kultur führt zwar nicht unmittelbar zu mehr Geld, kann aber bei Abwägungsentscheidungen, ob eine Kulturfinanzierung freiwillig oder pflichtig ist, eine wichtige Rolle spielen.
    * Zweitens einzelgesetzliche Regelungen zur Absicherung von Kultureinrichtungen wie z.B. Bibliotheks- oder Theatergesetze müssen verabschiedet werden, die den Bereich der pflichtigen Kulturausgaben definieren.
    * Drittens übergreifende Gesetze wie Gesetze zur kulturellen Bildung müssen von Bund und Ländern verabschiedet werden.
    * Viertens Kulturraumgesetze (wie in Sachsen) oder Maßnahmen der interkommunalen Kulturfinanzausgleichs müssen geprüft werden. 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die jetzt in Köln bekannt gewordenen grotesken Einsparungspläne sind ein Vorgeschmack auf das, was in den nächsten Monaten in Sachen Kulturfinanzierung auf uns zu kommen wird. Fatal ist, dass erst in dieser Legislaturperiode die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat gescheitert ist und dadurch eine Möglichkeit, die Kulturfinanzierung als pflichtigere Aufgabe von Kommunen, Ländern und dem Bund zu definieren, verpasst wurde. Wir rufen den gesamten Kulturbereich auf, Widerstand gegen die Einsparungen in Köln zu leisten, denn wenn der Stadtkämmerer in Köln sich, auch nur teilweise, durchsetzt, werden vielen Kämmerer in anderen Kommunen seinem Beispiel folgen. Ohne Gegenmaßnahmen wird der Kulturbereich bei den nun anstehenden Sparmaßnahmen zum Zahlmeister der Nation werden.“

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