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Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterstützt auch im Jahr 2007 - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel - Projektvorhaben im Bereich der Ernsten Musik.
Personenkreis
Gefördert werden professionell arbeitende Musikerinnen und Musiker, die ihren beruflichen Mittelpunkt in Berlin haben und durch ihre künstlerischen Leistungen bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sind.
Zweck der Förderung
Gefördert werden zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben sowie Probenphasen zur Einstudierung eines Programms / Repertoires im Rahmen einer Projektkonzeption. Voraussetzung für die Förderung einer Probenphase ist ein im Anschluss daran durchzuführendes Konzert oder eine Konzertreihe in Berlin.
Antragstellung
Der Antrag muss folgende Unterlagen in ungebundener Form enthalten (vierfach):
#Antragsformular
#Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
#Angaben zum künstlerischen Werdegang der/des Antragsteller/s bzw. des/der?beteiligten Ensembles
#Finanzierungsplan unter Berücksichtigung sämtlicher das Projekt betreffenden Ausgaben und Einnahmen einschließlich etwaiger Drittmittel
CDs, Pressekritiken, Referenzen u.ä. können dem Antrag beigefügt werden (bitte keine Spiralheftungen).
Mit der Durchführung des Vorhabens darf erst nach Erhalt des entsprechenden Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Fristen
Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 10. Januar 2007 (es gilt der Poststempel). Über die Bewerbungen berät eine unabhängige Jury.
Mit einer Entscheidung ist Ende Januar/Anfang Februar 2007 zu rechnen.
Bewerbungsunterlagen liegen in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Brunnenstr. 188 - 190, 10119 Berlin, aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Fr. Razlag, Raum 4 E 8, Tel. 90228-713, mail brigitta.razlag [at] senwfk.verwalt-berlin.de (brigitta[dot]razlag[at]senwfk[dot]verwalt-berlin[dot]de)
Die Unterlagen sind auch unter http://www.www.kultur.berlin.de abrufbar.
http://www.kultur.berlin.de