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Justitia tappt hoffentlich nicht im Dunkel - Bild: nmz
Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung von Kultureinrichtungen ab
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Ex-Geschäftsführer von Füssener Festspielhaus verurteilt

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Augsburg - Der ehemalige Geschäftsführer des Füssener Festspielhauses ist wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Wie das Augsburger Amtsgericht am Montag mitteilte, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Anklageschrift hat der 72-Jährige trotz Zahlungsunfähigkeit keinen entsprechenden Insolvenzantrag eingereicht und mehrfach die Bilanzen für die Gesellschaften nicht aufgestellt. Stattdessen hat er über zwei Jahre hinweg weiterhin Waren bestellt oder Dienstleistungen in Anspruch genommen. Den Geschäftspartnern entstand so ein Schaden von etwa 30 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Insolvenzantrag im Jahr 2016 die Ermittlungen eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.

Seit der Eröffnung des Festspielhauses im Jahr 2000 gab es bereits drei Insolvenzverfahren. Bekannt ist das Musiktheater mit Blick auf Schloss Neuschwanstein für die Musicalaufführung «Märchenkönig» über den bayerischen König Ludwig II. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten hatte ein früherer Investor überlegt, das Festspielhaus in ein Outlet-Center umzubauen. Seine Pläne wurden 2017 nach heftiger Kritik zurückgewiesen.

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