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Kulturausschuss billigt Gesetz zu Unesco-Kulturschutz

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Der Bundestagskulturausschuss hat am Mittwoch in einer abschließenden Beratung das Gesetz zur Umsetzung des Unesco-Übereinkommens zum Schutz von Kulturgütern gebilligt. Damit ist der Weg für Deutschland frei, dem internationalen Abkommen von 1970 nach mehr als 35 Jahren beizutreten.


Das Gesetz kann jetzt am 1. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Wie die SPD-Bundestagabgeordnete Monika Griefahn mitteilte, hat es noch einige wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf gegeben. So seien berechtigte Einwände der Archäologen und Museumsexperten, aber auch der Vertreter des Kunsthandels und der Sammler berücksichtigt worden. So wurde die Frist der Nacherfassung archäologischer Funde in Staaten, die von kriegerischen Unruhen oder Naturkatastrophen betroffen werden, neu festgelegt. Sie soll erst mit dem Ende der Unruhen oder der katastrophalen Zustände beginnen. Von großer Bedeutung sei auch die Gesetzesänderung zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung.

Jetzt kann auch die Bundesregierung Kulturgut zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts oder national wertvollen Archivguts beantragen, wenn es von gesamtstaatlicher Bedeutung ist. "Der Streit um die Badischen Handschriften hat Handlungsbedarf offenbart", betonte Griefahn dazu. Außerdem wurde Kulturstaatsminister Bernd Neumann gebeten, das Problem der Eigentumsrechte von Schatzfunden in Bundesländern zu klären. Eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre nach Ansicht der Abgeordneten notwendig, damit in Zukunft Schatzfunde in den Besitz des Bundeslandes übergehen, in dem sie gefunden wurden.

Quelle: 3sat Kulturzeit