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Köln (ddp-nrw). Die Stadt Köln muss ihrem ehemaligen Generalmusikdirektor James Conlon 176 700 Euro Schadenersatz zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Die Klage des Musikers gegen seinen früheren Arbeitgeber ist damit im Wesentlichen gescheitert. Conlon hatte die Zahlung von rund 1,2 Millionen Euro gefordert (Az. 20 U 128/05).Der Amerikaner mit Hauptwohnsitz in New York war ab der Spielzeit 1989/90 bis 2002 zunächst als Chefdirigent der Oper, dann als Generalmusikdirektor und Chefdirigent des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln tätig. Conlon hatte von November 1989 bis April 1998 eine Wohnung in Köln gemietet und galt damit nicht mehr als so genannter Steuerausländer mit beschränkter Steuerpflicht. Vielmehr war er nun in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und hatte hier sein gesamtes Einkommen zu versteuern, unabhängig davon, in welchem Land dieses erzielt wurde.
Der Künstler wirft der Stadt Köln nun vor, ihn nicht rechtzeitig über die steuerlichen Folgen der Wohnungsanmietung aufgeklärt zu haben, so dass er nicht rechtzeitig eine für ihn günstigere steuerliche Gestaltung seiner Tätigkeit habe wählen können. Vielmehr habe ihn der damalige Kulturdezernent sogar gedrängt, eine Wohnung in Köln anzumieten und so seine Verbundenheit mit der Stadt zu dokumentieren.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sieht nur einen eingeschränkten Schadensersatzanspruch des Dirigenten. Die Stadt Köln habe ihn in den Jahren 1991 bis 1995 selbst zu Unrecht als «Steuerausländer» angesehen und deshalb einen zu niedrigen Lohnsteuerabzug von dessen Einkünften vorgenommen. Deshalb könne Conlon die Schäden geltend machen, die aus der Nachforderung des Finanzamts resultieren. Weitergehende Ansprüche wies der Senat zurück.
Die Stadt sei dem Chefdirigenten gegenüber nicht zur steuerlichen Beratung verpflichtet gewesen. Vielmehr sei die richtige Versteuerung seiner Einnahmen allein dessen Sache gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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