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Christoph Schmitz-Dethlefsen. Foto: © Kay Herschelmann

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Unsicherheit an Musikschulen wächst

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Bundesregierung verlängert Übergangsregelung für Lehrkräfte
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Die Bundesregierung hat die Über­gangsregelung zur Aussetzung der So­zialversicherungspflicht von Lehrkräf­ten um ein weiteres Jahr verlängert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerk­schaft (ver.di) kritisiert die Verlänge­rung; diese bedeutet für die betrof­fenen Musikschullehrkräfte ein wei­teres Jahr Unsicherheit und prekärer Arbeitsbedingungen. 

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„Ein weiteres Jahr werden Musikschul­lehrkräfte von der Politik allein gelas­sen. Den Kolleginnen und Kollegen steht eine soziale Absicherung durch die Arbeitgeber zu sowie eine Bezah­lung nach Tarif an den öffentlichen Schulen. Die Übergangsregelung bis Ende 2026 sollte genutzt werden, damit Kommunen und Länder die notwendi­gen finanziellen Mittel für den Erhalt der musikalischen Bildung sicherstel­len. Viele Kommunen haben ihre Haus­aufgaben gemacht und auf Festanstel­lung umgestellt. Mit der Verlängerung der Übergangsregelung werden jetzt diejenigen gestärkt, die sich der Um­wandlung verweigert haben. Leidtra­gend sind die Kolleginnen und Kolle­gen, die an den Musikschulen arbeiten und denen sämtlich eine Anstellung zusteht. Eine Verlängerung der Über­gangsregelung lehnt ver.di strikt ab“, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen (Foto: Kay Herschelmann), im ver.di- Bundesvorstand für Kultur zuständig. 

Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts führte zu einem Paradigmenwechsel in Bezug auf die Situation freischaffender Lehr­kräfte an Musikschulen. Das Gericht hatte im Jahr 2022 festgestellt, dass mangels unternehmerischer Freiheit sowie durch die Eingliederung in den Schulbetrieb echte Selbstständigkeit an Musikschulen kaum möglich ist. An Musikschulen liegt somit in aller Re­gel eine sozialversicherungspflichti­ge Beschäftigung vor. In ver.di organi­sierte Musikschullehrkräfte prangern dieses System der Scheinselbststän­digkeit seit vielen Jahren an. Die seit 2022 kontinuierlich erfolgte Umstel­lung auf Festanstellungen im Musik­schulbereich bedeutet für Musikschul­lehrkräfte Rechtssicherheit und sichere Einkommen. 

Die vorherige Bundesregierung schuf Ende 2024 eine Übergangsregelung, die unter bestimmten Bedingungen die So­zialversicherungspflicht bis Ende 2026 aussetzte. Nun wurde diese Übergangs­regelung bis Ende 2027 verlängert. 

Christoph Schmitz-Dethlefsen sieht Politik und Träger der Musikschulen in der Verantwortung: „Die Koalition plant, den Musikschulträgern und Kom­munen ein weiteres Jahr Aufschub vor der Sozialversicherungspflicht zu ge­währen. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dieses weitere Jahr nicht einer weiteren Verschleppung dient? Politik und Träger stehen in der Ver­antwortung, eine Finanzierung der mu­sikalischen Bildung für ein Ende der Übergangsregelung sicherzustellen und bereits jetzt den Prozess hin zu ei­ner Festanstellung an Musikschulen aktiv zu gestalten. ver.di verschließt dabei keineswegs die Augen vor der wirtschaftlichen Situation in den Kom­munen und Ländern, im Gegenteil. Letztlich handelt es sich hier um eine Verteilungsfrage, die nun ein weiteres Mal auf dem Rücken der Beschäftigten entschieden werden soll.“ 

 

Und es geht doch!

Die Umwandlung von Honorarkräf­ten an Musikschulen zu tariflich an­gestellten Lehrkräften wird nicht nur in finanziell gut aufgestellten Kom­munen vollzogen, sondern auch in strukturell schwächeren. Das Land Hessen hat bislang nur sehr schwa­che Initiativen gezeigt, die musika­lische Bildung des Landes auf sichere Beine zu stellen und die Kommunen zu stärken. Umso erfreulicher, dass einzelne Kommunen sich politisch – und damit auch finanziell – hinter ihre Musikschule stellen. 

Ein Positivbeispiel ist der Werra- Meißner-Kreis im idyllischen Nord­osten von Hessen. Er zeigt auf, wie der Weg einer Umwandlung für alle Seiten zufriedenstellend verlaufen kann. Zu Beginn stand die Auflösung der ehemaligen Vereinsmusikschule im Werra-Meißner-Kreis, die verschie­dene Ursachen hatte. Den politischen Entscheidungsträgern des Kreises war es allerdings ein wichtiges Anlie­gen, die musikalische Bildung in der Region aufrecht zu halten. 

Nicht nur die musikalische Versor­gung der Kitas und Schulen mit ent­sprechenden Angeboten, sondern auch die instrumental- und Ensem­bleausbildung für alle Altersklassen sollte mit der neuen Institution wie­der aufgebaut werden. Zudem sind die musikalischen Beiträge bei vie­len Veranstaltungen und Festen des Werra-Meißner-Kreises nach wie vor ein fester Bestandteil des kulturel­len Lebens. So hat sich der Kreis dazu entschieden, die musikalische Ausbil­dung in die kommunale Trägerschaft einzugliedern und die Lehrkräfte nach TVöD anzustellen. 

Das zeigt, die Entscheidung, eine Musikschule in kommunale Träger­schaft zu nehmen und die Lehrkräf­te ordentlich nach Tarif zu beschäf­tigen, ist nicht nur fiskalisch zu tref­fen, sondern es ist etwas, das vorwie­gend politisch entschieden werden kann und sollte. 

So ist es gelungen, die fachlich gut ausgebildeten und erfahrenen Lehr­kräfte nicht nur zu halten, sondern auch gezielt Neue gewinnen zu kön­nen. 

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