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30.11.: kulturfinanzierung aktuell +++ kulturfinanzierung

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Berlin: Opernhäuser sollen Schindhelm-Konzept bis 15. Januar prüfen +++ Hamburg: Beust gibt Investorenkonsortium für Elbphilharmonie bekannt +++ Stuttgart: BDMV begrüßt geplante Anhebung der Übungsleiterpauschale


Berlin: Opernhäuser sollen Schindhelm-Konzept bis 15. Januar prüfen
Berlin (ddp-bln). Der Berliner Opernstiftungsrat hat die Opernhäuser mit der Überprüfung des Reformkonzepts des scheidenden Stiftungschefs Michael Schindhelm beauftragt. Bis zum 15. Januar 2007 sollten die Finanzdaten überprüft werden, teilte die Senatskanzlei am Mittwoch mit. Zudem seien die Leiter der Kulturstätten aufgefordert, bis dahin zu den strukturellen, organisatorischen und finanziellen Perspektiven des Konzepts schriftlich Stellung zu nehmen. Ein gemeinsam erarbeitetes Alternativkonzept des Stiftungsvorstandes könne gegebenenfalls bis 31. Januar 2007 vorgelegt werden.
Schindhelms Pläne zur Neujustierung der Opernstrukturen sehen im Kern die Umbildung der Deutschen Oper vom Repertoire- zum Semi-Stagione-Betrieb vor. Demnach soll die Kulturstätte nur noch zwei eigene Inszenierungen pro Jahr herstellen, die aber von anderen Operhäusern übernommen werden. Vier Inszenierungen würden im Gegenzug mit jeweils zwei Opernhäusern koproduziert. Mit dem Konzept sollen die Einsparungsvorgaben des Senats erreicht werden. Der Intendant der Komischen Oper, Andreas Homoki, sowie die Intendantin der Deutschen Oper, Kirsten Harms, lehnten das Reformkonzept ab.

Hamburg: Beust gibt Investorenkonsortium für Elbphilharmonie bekannt
Hamburg (ddp-nrd). Die Elbphilharmonie als Hamburgs neues Wahrzeichen wird vom Investorenkonsortium IQ2 realisiert. Das aus den Baukonzern Hochtief und der CommerzLeasing bestehende Konsortium setzte sich in einem europaweiten Bieterverfahren durch, wie Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust (CDU) am Mittwoch mitteilte. Die Elbphilharmonie solle nicht nur zu einem der zehn besten Konzertsäle der Welt werden, sondern zugleich mit ihrer einzigartigen Architektur «den Aufbruch unserer Stadt symbolisieren», sagte Beust.
Die Baukosten aus dem Bauvertrag mit dem Konsortium betragen nach Angaben des Hamburger Senats 241,3 Millionen Euro. Davon entfielen 138 Millionen Euro auf den öffentlichen und 103,3 Millionen Euro auf den privaten Bereich. Da sich die private Mantelbebauung selbst trage, könne sie außer Betracht bleiben, hieß es.
Der Senat räumte allerdings Kostensteigerungen ein, die sich vor allem aus der spektakulären einschaligen Glasfassade ergäben. Verglichen mit anderen modernen Konzerthäusern lägen die Kosten für die Elbphilharmonie «aber eher im unteren Bereich».
Vorbehaltlich der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft zum Abschluss des Investorenvertrags soll der Vergabezuschlag im März 2007 erfolgen. Der Bau der Elbphilharmonie werde dann im April 2007 zunächst mit dem Teilrückbau des Kaispeichers A beginnen. Die Übergabe der Konzerthalle ist für Herbst 2009 geplant. Der Spielbetrieb in der Elbphilharmonie soll im Mai 2010 aufgenommen werden.

Stuttgart: BDMV begrüßt geplante Anhebung der Übungsleiterpauschale
Als einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet Stefan Liebing, Generalsekretär der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) die von Bundesfinanzminister Steinbrück angekündigte Anhebung der Übungsleiterpauschale. Liebing weiter: „Damit wird eine zentrale Forderung unseres Verbandes umgesetzt.“
Die BDMV, die in Deutschland 18.000 Orchester mit etwa 1,3 Mio. Mitgliedern vertritt, hatte bereits im Jahr 2004 mit ihren „Stuttgarter Thesen“ unter anderem eine Anhebung der Übungsleiterpauschale angeregt, um damit ein Signal für die Besserstellung ehrenamtlichen Engagements in der Kultur zu setzen. Wichtig sei nun, dass der Kreis der Berechtigten entsprechend erweitert würde.
Unklarheiten befürchtet die Bundesvereinigung bei der vom Bundesfinanzminister angekündigten Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten für Vereine und Verbände im Rahmen ihrer Zweck- und wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Grundsätzlich sei es zwar ein richtiger Schritt, dass Vereinen die wirtschaftliche Betätigung erleichtert werde, um ihre Einnahmesituation zu verbessern, so der Verband. Zahlreiche Vereine würden aber zwischenzeitlich von den örtlichen Finanzämtern wie staatliche Institutionen behandelt, d.h. der Vorsteuerabzug im Bereich der Zweckbetriebe werde gestrichen, zum Teil sogar rückwirkend. Nach Auffassung des Verbandes ist der Gesetzgeber gefordert, in diesem Punkt für Rechtssicherheit zu sorgen, ohne dass Ehrenamtliche und ihre Organisationen benachteiligt werden.
Nach Liebings Meinung dürfe eine Neuregelung aber keinesfalls dazu führen, dass für die Zweckbetriebe von Vereinen die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges wegfällt. Die geltende Rechtslage biete aus seiner Sicht zwar keine Grundlage für eine umsatzsteuerliche Schlechterstellung der Orchester. „Wir wissen aber nicht, ob die Finanzverwaltungen vor Ort dies genau so sehen“, so der BDMV-Generalsekretär.
Quelle: http://www.bdmv-online.de/