Body
Zusammenfassung der Resolution des Deutschen Bühnenvereins zur Reform des Arbeitslebens an deutschen Bühnen
1. Der Bühnenverein hat mit dem zum 1. Januar 2003 in Kraft getretenen neuen Tarifvertrag NV Bühne, der für über 17.000 künstlerische Mitarbeiter gilt, einen wesentlichen Reformschritt getan.2. Der Bühnenverein fordert einen theaterspezifischen Tarifvertrag für das Theaterbetriebspersonal, also die nichtkünstlerischen Mitarbeiter. Die für dieses Personal jetzt geltenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind zur Regulierung der Arbeitsverhältnisse in einem Theater ungeeignet.
3. Ohne gesetzgeberische Maßnahmen wird es keine Reform des Arbeitslebens geben. Eine solche Reform ist jedoch dringend erforderlich, will man einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen in den Theatern und Orchestern verhindern. Der Bühnenverein fordert deshalb:
- eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, tariflich vereinbarte Bruttolöhne zu unterschreiten, um betriebsbedingte Entlassungen zu verhindern
- eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung des Abbaus von übertariflichen Leistungen
- eine gesetzliche Festschreibung der Jahresarbeitszeit
- eine weitere gesetzliche Erleichterung der Befristung von Arbeitsverhältnissen
Die Realisierung dieser Forderungen ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Der Bühnenverein ist zudem der Auffassung, dass die Arbeit in Deutschland zu teuer ist. Er unterstützt daher alle Bemühungen der politischen Parteien zur Senkung der Lohnnebenkosten.
Bochum, den 17. Mai 2003
Deutscher Bühnenverein
Bundesverband Deutscher Theater
St.-Apern-Straße 17-21
50667 Köln
Tel.: 0221-208 12 27
Fax: 0221-208 12 28
E-Mail: debue [at] buehnenverein.de (debue[at]buehnenverein[dot]de)
Internet: http://www.buehnenverein.de
Quelle: http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/artikel.html?artikelid=824