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Berlin (ddp). Der Bundesrat begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Kulturgüterschutz. Die Länder erhoben am Freitag in Berlin keine Einwände gegen den Gesetzentwurf, mit dem Deutschland als eines der letzten Länder das Übereinkommen von 1970 in deutsches Recht umsetzen will.
Damit soll der illegale Handel mit Kulturgut auf internationaler Ebene bekämpft werden. Das Gesetz beinhaltet unter anderem Aufzeichnungspflichten sowie Rückgaberegelungen für illegal gehandelte Kulturgüter.