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Dresden: Neuer Streit um Waldschlösschenbrücke

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Dresden (ddp-lsc). Im Streit um den UNESCO-Welterbetitel für das Dresdner Elbtal bahnt sich eine neue rechtliche Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der Waldschlößchenbrücke an.

Der Dresdner Regierungspräsident Henry Hasenpflug (CDU) forderte am Montag die Stadtverwaltung zum Eingreifen auf, da nach seiner Ansicht das derzeit laufende Bürgerbegehren für einen Elbtunnel anstelle der Brücke rechtswidrig ist. Der Verein «Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen» wies diesen Vorwurf zurück.

Hasenpflug zufolge sollte sich der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) an die Landeshauptstädter wenden, um sie «kurzfristig» und «sachgerecht» über die «sogenannte Tunnelalternative» zu informieren. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens täuschten die Dresdner, wogegen die Stadt vorgehen müsse. Er äußerte Zweifel, ob derzeit überhaupt Unterschriften gesammelt werden dürfen, da die Bindefrist des Bürgerentscheids vom Februar 2005, als sich eine deutliche Mehrheit für den Brückenbau ausgesprochen hatte, erst am 27. Februar abläuft. Dem Bürgerbegehren fehle derzeit sowohl ein «solider Kostendeckungsvorschlag» als auch «die erforderliche wahrheitsgemäße Begründung».

Hasenpflug monierte beispielsweise, dass die Tunnel-Befürworter in ihren Unterlagen unerwähnt ließen, dass eine mehrjährige Unterbrechung des Baugeschehens nötig sei, wenn anstelle der Brücke ein Tunnel errichtet werde. Dessen Kosten lägen zudem «selbst im günstigsten Fall um wenigstens 29 Millionen Euro über den Baukosten eines Verkehrszuges mit Brücke».

Der Sprecher des Bürgerbegehren-Vereins, Thomas Löser, wies die Anschuldigungen Hasenpflugs zurück. Die Staatsregierung versuche über die Mittelbehörde Regierungspräsidium, die Dresdner dabei aufzuhalten, eine Elbquerung zu bauen und dennoch den Welterbetitel zu erhalten.

Der Kostendeckungsvorschlag für den Tunnel sei von der Initiative «nach bestem Wissen und Gewissen» ausgearbeitet worden. Nach Darstellung der Tunnel-Befürworter sind die Baukosten im Vergleich zur Brücke «in etwa gleich». Löser zufolge wurde auch rechtlich geprüft, ob die Unterschriftensammlung bereits vor Ablauf der Bindefrist des vorherigen Bürgerentscheids gestartet werden kann.

Auch der Dresdner Verwaltungsrechtler Jochen Rozek äußerte die Ansicht, dass die Unterschriftensammlung vor dem 27. Februar keinen Rechtsverstoß darstelle, «sofern nur der Antrag selbst erst nach Ablauf der dreijährigen Bindefrist eingereicht wird». Genau dies haben die Initiatoren auch vor. Der Verein hat nach eigenen Angaben bis Ende letzter Woche bereits 16 000 Unterschriften gesammelt. Nötig sind rund 20 000 gültige Unterschriften, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Durch den Beginn des Brückenbaus im November 2007 droht dem Elbtal die Aberkennung des Welterbetitels.

Tino Moritz