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Trotz der Kritik von PDS und SPD hat der Landtag den Weg für eine Thüringer Kulturstiftung frei gemacht. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag in Erfurt mit der Mehrheit der CDU einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gründung der Stiftung. Sie soll in erster Linie zeitgenössische Kunst und Kultur fördern.
Erfurt (ddp-lth). Die Thüringer Kulturstiftung war wegen der Auflösung der «Stiftung Kulturfonds» (SKF) notwendig geworden. Diese ursprünglich von den ostdeutschen Ländern und Berlin getragene Stiftung war Rechtsnachfolgerin der Kulturstiftung der DDR. Nach dem Austritt Sachsens und Sachsen-Anhalts hatte auch Thüringen seine Mitgliedschaft in der SKF gekündigt.
Die Nachfolgeeinrichtung wird mit dem Vermögensanteil Thüringens an der «Stiftung Kulturfonds» (SKF) ausgestattet. Thüringen stehen 23 Prozent des Kapitalvermögens dieser Stiftung zu. Das sind nach Angaben der Landesregierung rund 7,6 Millionen Euro. Das Land rechnet mit jährlichen Erträgen in Höhe von rund 320 000 Euro, die für Stipendien und Projekte zeitgenössischer Kunst eingesetzt werden sollen.
Kunstministerin Dagmar Schipanski (CDU) sagte, mit dem Gesetz über die Gründung der Stiftung seien die Weichen für die Kulturpolitik in Thüringen gestellt worden. Der bisherige Stiftungszweck sei entscheidend erweitert worden. Man habe deutlich gemacht, dass dieser erweiterte Stiftungszeck nur zum Tragen komme, wenn es Zustiftungen gebe. Die Landesregierung werde auch dafür sorgen, dass die von der SKF betriebenen Künstlerhäuser weiter bestehen könnten.
Birgit Klaubert (PDS) sagte, die Gründung der Stiftung sei grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings definiere das Gesetz den Stiftungszweck zu ungenau. Dem widersprach Jörg Schwäblein (CDU). Die gewählte Form lasse Raum für Zustiftungen Dritter. Harald Seidel (SPD) warf der CDU vor, eine unübersichtliche finanzielle Gemengelage zu provozieren. Es sei dem Gesetzgeber unbenommen, später bei einer besseren finanziellen Ausstattung der Stiftung deren Zweck zu erweitern.