Chemnitz - Das Landgericht Chemnitz hat auch im Berufungsverfahren den Betreiber des rechten Musiklabels PC Recalls wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Gericht sprach den Mann am Dienstag in drei Fällen für schuldig, CDs mit rechtsradikalen Liedern produziert und vertrieben zu haben. Dazu habe auch die Schulhof-CD gehört.
Allerdings milderte das Gericht die Strafe aus der ersten Instanz ab. Der 32-Jährige muss nun nur noch 6.000 Euro Geldstrafe bezahlen. In der Vorinstanz war er zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Die Verteidigung hatte auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum plädiert. Demnach habe der Angeklagte sich vor der Produktion der CDs rechtlich beraten lassen. Er sei deshalb von einer strafrechtlichen Unbedenklichkeit ausgegangen.
Der Mann musste sich wegen der Produktion der sogenannten Schulhof-CD und weiterer Tonträger mit rechtsextremen Liedern erneut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Chemnitz verhandelte die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Chemnitz, das den 32-Jährigen im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt hatte. Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz handelt es sich bei dem Angeklagten um einen "der deutschlandweit erfolgreichsten Produzenten" von rechtsradikaler Musik.
Eine ursprünglich ebenfalls vor dem Landgericht Chemnitz geplante Anklage gegen den Mann wegen der Produktion der CD "Adolf Hitler lebt", auf der unter anderem das Lied "Döner-Killer" erschien, wird indes vorerst nicht stattfinden.
Wie am Dienstag überraschend bekannt wurde, hat die Staatsschutzkammer des Dresdener Landgerichtes die Anklage übernommen. Wie das Landgericht Dresden auf dapd-Nachfrage mitteilte, werde derzeit eine Eröffnung des Hauptverfahrens geprüft. In dem Lied "Döner-Killer" wurde bereits 2010 die Mordserie an neun ausländischen Gewerbetreibenden besungen.