Hauptrubrik
Banner Full-Size

Mitgliedsbeiträge für kulturelle Einrichtungen bleiben absetzbar

Publikationsdatum
Body

Berlin (ddp). Die Mitgliedsbeiträge für kulturelle Einrichtungen bleiben auch im neuen Jahr uneingeschränkt steuerlich absetzbar. Darauf hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) am Dienstag in Berlin hingewiesen.


Die ursprünglichen Planungen des Bundesfinanzministeriums, die eine eingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit zur Folge gehabt hätten, seien vom Tisch. Das Ministerium habe einen entsprechenden Erlass ausgesetzt.

Der Erlass sollte am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dann wären Mitgliedsbeiträge für kulturelle Einrichtungen nur noch dann steuerlich absetzbar gewesen, wenn damit kein wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist. «Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das unverzichtbare bürgerschaftliche Engagement ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung», sagte Neumann.

Die Aussetzung der neuen Regelung sei eine gute Nachricht für die vielen kulturellen Einrichtungen, für die das bürgerschaftliche Engagement unverzichtbar ist. Sie müssten nun keine empfindlichen finanziellen Einbußen mehr befürchten. Mit dem derzeit zur Ressortabstimmung vorliegenden Entwurf eines Reformgesetzes zur Gemeinnützigkeit soll die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen verlässlich und zugunsten der Kultureinrichtungen geregelt und gleichzeitig Missbrauch verhindert werden.