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Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 09. April 2003, der Einrichtung einer "Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz" zugestimmt. Die Einrichtung der Kommission erfolgte in Absprache zwischen der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM), der Kultusministerkonferenz der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden.

Die Kommission kann künftig zur Beilegung von Differenzen über die Rückgabe von Kulturgütern angerufen werden, die in der NS-Zeit ihren damaligen Eigentümern, insbesondere verfolgten jüdischen Bürgern, entzogen worden waren und sich heute in öffentlichen Museen, Bibliotheken und anderen Sammlungen befinden. Kulturstaatsministerin Christina Weiss: "Die Einrichtung der Kommmission ist ein weiterer wichtiger Schritt, um in der NS-Diktatur verfolgten Menschen nachträglich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es geht dabei um rechtlich schwierige Einzelfälle, die sich eher durch moralische und ethische Kategorien als durch juristische Schritte lösen lassen."

Die Kommission soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Trägern der öffentlichen Sammlungen und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben eine Mediatorenrolle übernehmen, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird. Im Ergebnis wird die Kommission Empfehlungen aussprechen. Diese Mediation ergänzt das bisherige und weiter fortbestehende Rückgabeverfahren, welches nach der im Jahre 1998 durchgeführten Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögen in einer "Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom Dezember 1999" festgelegt wurde und in letzter Zeit zu einer Reihe von Rückgaben geführt hat.

Zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kommission haben sich acht Persönlichkeiten bereit erklärt, darunter Bundespräsident a.D. Dr. Richard von Weizsäcker, die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages Prof. Dr. Rita Süssmuth und die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Jutta Limbach. Weitere Mitglieder sind: der Kunsthistoriker Prof. Dr. Thomas Gaehtgens, der Philosoph Prof. Dr. Günther Patzig, der Rechtsphilosoph Prof. Dr. Dietmar von der Pfordten, der Historiker Prof. Dr. Reinhard Rürup, die Philosophin Prof. Dr. Ursula Wolf. Die Berufung der Kommissionsmitglieder erfolgt durch die BKM.

Die Geschäftsführung für die Kommission liegt in Abstimmung mit der BKM bei der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg. Die Koordinierungsstelle ist eine von allen Ländern und dem Bund finanzierte Einrichtung beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Die konstituierende Sitzung der Kommission ist für Juli 2003 vorgesehen.

PRESSEMELDUNG
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10.4.2003

Quelle:
http://www.bundesregierung.de/index-,413.478422/Einrichtung-einer-Berat…

zum Artikel unter http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/indexartikel.xml?artikelid=775