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Verhandlung zur Waldschlößchenbrücke wird im Oktober fortgesetzt

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Dresden (ddp). Die Verhandlung der Klagen von drei Naturschutzverbänden gegen den umstrittenen Bau der Waldschlößchenbrücke wird am 16. Oktober vor dem Verwaltungsgericht Dresden fortgesetzt.

Der ursprünglich geplante Termin am 7. August war verschoben worden, nachdem die Kläger kurzfristig Auszüge aus einem vergleichbaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht hatten, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag in Dresden mitteilte.

Das Gericht habe dieses Urteil zum Planfeststellungsbeschluss der Bundesautobahn 44 Hessisch-Lichtenau vom März inzwischen ausgewertet, hieß es. Die Kammer muss auch noch über etwa 100 Beweisanträge entscheiden, wovon die weitere Verfahrensdauer abhängt.

In dem Dresdner Prozess geht es im Hauptsacheverfahren insbesondere um naturschutzrechtliche Fragen. Die klagenden Verbände gehen davon aus, dass durch den Bau der Brücke der Lebensraum der seltenen Fledermausart Kleine Hufeisennase sowie einer Reihe weiterer geschützter Tierarten wie des Käfers Eremit, der Libelle Grüne Keiljungfer und des Schmetterlings Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling bedroht ist.

Das Dresdner Elbtal steht wegen des Brückenbaus seit Juli 2006 auf der Roten Liste gefährdeter Welterbestätten der UNESCO. Mit dem Bau war nach jahrelangem Rechtsstreit im November 2007 begonnen worden.