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Mühlhausen (ddp-lth). In dem bundesweit bislang umfangreichsten Verfahren wegen kommerziellen Vertriebs von Raubkopien über das Internet sind die drei Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus müssen die drei Männer im Alter von 22 bis 49 Jahren Geldauflagen zwischen 6000 und 90 000 Euro bezahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher und gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hatten. Anklage und Verteidiger erklärten noch im Gerichtssaal, auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten zu wollen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.Strafmildernd wertete die Wirtschaftsstrafkammer die Geständnisse der Angeklagten. Während des Prozesses hätten die Angeklagten zudem glaubhaft machen können, dass sie ihre Einnahmen während der Tatzeit dem Finanzamt meldeten und sich um steuerrechtliche Lösungen bemühten. Den Angaben zufolge war der Gewinn in Höhe von 668 000 Euro noch vorhanden.