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Bundesrat verlangt Änderungen an Urheberrechtsnovelle

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Der Bundesrat verlangt Änderungen an der von der rot-grünen Bundesregierung geplanten Novelle des Urheberrechtes. Die Unions-Mehrheit in der Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Berlin (ddp). Mit der Novelle soll das Urheberrecht der Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie angepasst und eine Richtlinie zur Harmonisierung innerhalb der EU umgesetzt werden. Dabei soll einerseits der Urheberschutz im digitalen Umfeld gewährleistet und andererseits die möglichst effiziente Nutzung der neuen Technologien gewährleistet werden. Die Unions-Fraktion hatte der Neufassung am 11. April im Bundestag zugestimmt. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Dem Entwurf zufolge dürfen einzelne urheberrechtlich geschützte Beiträge künftig auch in interne Netzwerke, so genannte Intranets - aber nicht ins Internet - gestellt werden, wenn das Material zur Veranschaulichung im Unterricht oder zu Forschungszwecken verwendet wird. Die zulässige Anfertigung von Kopien für private Zwecke soll ausdrücklich auch auf digitale Kopien ausgedehnt werden. Filme dürfen erst zwei Jahre nach Erscheinen auf diese Weise genutzt werden. Das Gesetz sieht Sanktionen für die Umgehung technischen Kopierschutzes vor.

Die Länder streben unter anderem die Streichung der geplanten Ausdehnung des Urheberrechts auf private Normwerke an. Darunter fallen beispielsweise DIN-Normen. Ferner wollen sie erreichen, dass im Gesetzestext klargestellt wird, dass Privatkopien nur von legalen Vorlagen zulässig sind. Die Regelung zum Kopierschutz soll auf Computerprogramme ausgedehnt werden.