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GEMA begrüßt Urheberrechtsnovelle

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Die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle zum Urheberrecht, mit welcher die EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade im Informationszeitalter gilt es, den Schutz der Urheber erneut zu bewahren.

Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz verwirklicht, dass technologischer Fortschritt vom Fortschritt im Urheberrecht begleitet werden muss. Dies haben Bundesregierung und Parlament in breitem Konsens bekräftigt.

Die musikalischen Urheber - die Komponisten, Textdichter - und beider Verleger begrüßen insoweit die neuen Regelungen, insbesondere auch, dass technologische Schutzmaßnahmen nicht unterlaufen werden dürfen. Ebenso begrüßen die musikalischen Urheber, dass der deutsche Gesetzgeber erneut seine schon 1965 getroffene - richtige und in Europa weitgehend übernommene - Regelung beibehält, dass privates Kopieren von Werken zwar im begrenzten Umfange zulässig ist, aber nur gegen eine angemessene Vergütung. Dass die derzeitige, vom deutschen Gesetzgeber 1985 verabschiedete Vergütungshöhe nicht mehr angemessen ist, hat die Bundesregierung selbst im Zweiten Vergütungsbericht festgestellt. Es wird nunmehr darum gehen, dass hieraus der Gesetzgeber die richtigen Schlüsse noch in dieser Legislaturperiode zieht.
GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile: "Wir fordern die Bundesregierung auf, in dem geplanten Korb 2, also in der angekündigten weiteren Urheberrechtsnovelle, die Vergütung für das private Kopieren anzuheben, um die Angemessenheit der Vergütung für den schöpferischen Urheber wieder herzustellen."

Berlin/München, 14. April 2003

Verantwortlich:
Dr. Hans-Herwig Geyer, Leiter GEMA-Kommunikation
Telefon: 089-48003-420, Telefax: 089-48003-424, E-Mail: hgeyer [at] gema.de (hgeyer[at]gema[dot]de)