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Gericht folgt Bushido-Klage gegen Musikpiraterie

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Düsseldorf (ddp-nrw). Der Berliner Rapper Bushido hat einen juristischen Erfolg gegen Musikpiraterie erzielt. Wie das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte, wurden drei einstweilige Verfügungen Bushidos gegen Computerbesitzer bestätigt, die seine Musik bei einer illegalen Online-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen.

Bei den Beklagten handelt es sich laut Medienberichten um einen Rentner und eine dreiköpfige Familie. Die Beklagten bestritten die Vorwürfe. Auf ihren Rechnern habe sich nicht einmal eine geeignete Download-Software befunden. Zum Zeitpunkt des illegalen Herunterladens sei nachweisbar niemand an ihren Computer gewesen. Dritte hätten die lokale Funknetzverbindung (W-LAN) genutzt, um sich von außen ins Internet einzuwählen und die Musikstücke herunterzuladen. Der Rentner wurde in Medienberichten mit den Worten zitiert, dass er Bushido überhaupt nicht kenne.
Das Gericht folgte dennoch der Klage von Bushido. PC-Besitzer müssten ihre WLAN-Verbindung mit einem Passwort auch vor Eingriffen durch Unbefugte schützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagten können Revision beim Oberlandesgericht einlegen.