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Berlin (ddp). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes beschlossen. Verbesserungen soll es unter anderem dadurch geben, dass die bisherigen Einkommensschätzungen der Versicherten durch verlässliche Angaben über das tatsächliche Einkommen ersetzt werden, wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mitteilte.
Dafür müsse das Einkommen der vergangenen vier Jahre nachgewiesen werden. Zugleich soll künftig durch Überprüfungen sichergestellt werden, dass abgabepflichtige Betriebe ihrer Zahlungspflicht nachkommen.
Durch die bessere Erfassung soll der Abgabesatz der Auftraggeber von freiberuflich arbeitenden Künstlern und Publizisten an die Künstlersozialkasse in Zukunft möglichst gering gehalten werden. Für 2007 wurde der Abgabesatz auf 5,1 Prozent festgelegt. «Die Bundesregierung stärkt mit dieser Gesetzesänderung die Künstlersozialversicherung als wichtiges Instrument der Kulturförderung und der sozialen Sicherung der Künstler", sagte Bernd Neumann.
In der Künstlersozialversicherung sind zurzeit rund 150 000 selbstständige Künstler und Publizisten versichert. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und publizistikverwertenden Unternehmen auf die Honorare an Künstler und Publizisten erhoben wird.