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Novellierung des Urheberrechtsgesetzes

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Zwei Pressemitteilungen: Novellierung des Urheberrechtsgesetzes verzögert sich weiter +++ Kampeter: Urheberrecht kommt schnell

Novellierung des Urheberrechtsgesetzes verzögert sich weiter

"Der Beschluss des neuen Urheberrechtsgesetzes verzögert sich weiter", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Der Bundesrat hat heute einen Änderungsantrag des Freistaates Bayern zu der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung des Urheberrechtsgesetzes angenommen. Darin wird neben den bereits vorgesehenen Änderungen zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums in Deutschland außerdem beantragt, das Kopieren von illegalen Quellen, vor allem aus dem Internet zu untersagen - eine Forderung, die neben den Phonoverbänden auch andere Gruppierungen, u.a. der Branchenverband der Computerhersteller Bitkom erhoben hatten. Hierüber wird nun der Vermittlungsausschuss diskutieren, der sich aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates zusammensetzt.
"Ich erwarte, dass der Vermittlungsausschuss nun eine schnelle Entscheidung trifft", erklärt Gerd Gebhardt. "Der Änderungsvorschlag ist inhaltlich sehr sinnvoll. Wichtig ist aber, dass das Gesetz schnell in Kraft treten kann, um Urhebern und Verwertern bessere Möglichkeiten zum Schutz ihrer Werke zu bieten als bisher."

P R E S S E M I T T E I L U N G - Hamburg, 23.05.2003

Für Rückfragen: Dr. Hartmut Spiesecke, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040/ 589 747-22 . Spiesecke [at] phono.de (Spiesecke[at]phono[dot]de)

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Kampeter: Urheberrecht kommt schnell

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit Mehrheit der unionsgeführten Bundesländer den Vermittlungsausschuss angerufen. Dazu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss und Vorsitzender des Dialogforums-Musikwirtschaft der CDU Deutschland, Steffen Kampeter MdB:

Das Urheberrecht wird trotz des heute einberufenen Vermittlungsverfahrens noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Die bayrischen Vorschläge zum Vermittlungsverfahren decken allerdings schonungslos die Lücken im Gesetzentzwurf auf und zeigen, dass der zweite Korb unbedingt notwendig ist. Dies bestätigt auch die positive Bewertung des Inhaltes durch die Phonoverbände.

Unter anderem wird das Verbot des Kopierens von einer illegalen Quelle aufgegriffen und damit einer der zentralen Vorschläge der Wirtschaft von der Ländermehrheit der Union zu ihrem eigenen gemacht.

Aus der Bayrischen Staatsregierung ist mir versichert worden, dass das Vermittlungsverfahren rasch abgeschlossen werden soll und das Gesetz schnell in Kraft treten kann. An Verzögerungen hat die Union kein Interesse, und wir können die Sorgen der Branche gut nachvollziehen. Allerdings gibt es im Bundesrat Zweifel, dass die Bundesregierung tatsächlich die noch offenen Probleme in einer raschen zweiten Gesetzesvorlage zu lösen vermag. Dies wäre nicht die erste Zusage, die von der derzeiten Bundesregierung gegenüber der Wirtschaft nicht eingehalten würde.

Steffen Kampeter

Berlin, 23.5.2003