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Reaktionen auf Neuregelung des Urheberrechts

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Bundestag billigt Neuregelung des Urheberrechts +++ Kampeter: Urheberrecht: Ein erster Schritt - weitere müssen folgen +++ Phonoverbände begrüßen Beschluss des Deutschen Bundestages

Bundestag billigt Neuregelung des Urheberrechts
Berlin (ddp). Der Bundestag hat am Freitag ein neues Urheberrecht beschlossen. Damit sei ein «Konsens zwischen den Interessen der Wissenschaft und der Kultur sowie den wissenschaftlichen Verlagen gefunden» worden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Im Mittelpunkt stehe der Schutz der Urheber, die auch im digitalen Zeitalter eine «angemessene Vergütung» für die Nutzung ihrer Artikel erhalten sollen.
Hinzu gekommen ist der neue Paragraph 52a. Er sieht vor, dass Lehrer künftig ihren Schülern wissenschaftliche Aufsätze nicht - wie bisher - nur als Kopien zugänglich machen dürfen, sondern auch am Bildschirm. Auch Professoren und Wissenschaftler dürfen Texte auf diese Weise an einen «begrenzten Personenkreis» weitergeben. Damit werde auf die zunehmende Ausstattung von Schulen und Universitäten mit Computern reagiert, sagte Zypries. Allerdings dürften auch künftig nur Teile von veröffentlichten Werken oder einzelne Artikel aus Fachzeitschrfiten in abgegrenzte, geschlossene Netzwerke - so genannte Intranets - gestellt werden. In jedem Falle solle eine Vergütung gezahlt werden. Das neue Urheberrechtsgesetz ist bis Ende 2006 befristet.
Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) begrüßte den Kompromiss. Es sei «ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und Wissenschaftsverlage einerseits und den Anforderungen der Informations- und Wissensgesellschaft andererseits gefunden worden». Allerdings müssten die Auswirkungen der Novelle auf die Verlagslandschaft nun aufmerksam beobachtet werden, damit mögliche Korrekturen rechtzeitig erfolgen könnten.
Scharfe Kritik übten dagegen die Zeitungsverleger. Die neue Archivregelung öffne dem Missbrauch Tür und Tor, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Zwar sei zwischen Bundesregierung und Verlegern unstrittig, dass die Novellierung dem Erhalten und Bewahren von Informationen dienen solle. Aufgrund der unklaren Ausgestaltung könnten sich öffentliche Einrichtungen künftig jedoch für berechtigt halten, ihre Archive für Recherchezwecke aller Art zur Verfügung zu stellen. Autoren und Verleger wissenschaftlicher Texte würden damit um ihnen zustehende Entgelte gebracht.
Die Initiative privatkopie.net erklärte, die Neuregelung habe «ihr Ziel verfehlt». Ein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen der Rechteinhaber sei nicht erreicht worden. Theoretisch dürften Bürger auch weiterhin Kopien von veröffentlichten Werken für ihren persönlichen Gebrauch herstellen. Tatsächlich aber schaffe das neue Gesetz die Privatkopie im digitalen Bereich ab. «Wer seinem guten Recht nachgeht und trotz Kopierschutz kopiert, könnte sich künftig mit schmerzhaften Schadensersatzforderungen der Medienindustrie konfrontiert sehen», warnte die Initiative. Auch den Bibliotheken bleibe es versagt, «die Potenziale des Digitalzeitalters für ihre Nutzer voll zu entwickeln». Eine Kostenexplosion wie bei wissenschaftlichen Zeitschriften sei vorprogrammiert.
Unterdessen setzten sich führende Drucker-Hersteller für eine «rasche Reform der Reform ein». Sie lehnen Urherberrechtsabgaben auf Drucker und weitere IT-Geräte ab. Diese Frage war in der Novelle ausgeklammert worden. Den Verwertungsgesellschaften warfen die Drucker-Hersteller vor, «auf bequeme Weise Kasse zu machen».
Cornelia Krüger


Kampeter: Urheberrecht: Ein erster Schritt - weitere müssen folgen

Mit der Zustimmung zum Urheberrecht, welches heute im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten und verabschiedet wurde, ist ein neues Gesetz auf den Weg gebracht worden, welches die Kreativität und die musikalische Vielfalt in Deutschland stärkt. Da es sich hierbei nicht um eine zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, sei die Beratung im Bundesrat nur noch ?Formsache?. Ein Einspruch sei nach Ansicht Kampeters nicht zu erwarten.

Für den CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten Steffen Kampeter ist die Verabschiedung der Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ein längst überfälliger, aber erster Schritt in die richtige Richtung ? zu einem umfassenden Schutz musikalischen Eigentums. Durch ihre jahrelange Zögerlichkeit und mehrere absolut inakzeptable Vorlagen habe Rot-Grün die Einigung auf dieses Gesetz lange herausgezögert und der davon besonders betroffenen Musikbranche ebenso kreativen wie wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Trotz nach wie vor unübersehbarer Mängel beruhe das neue Gesetz aber auf einer dringenden und eilig notwendigen Entscheidung. Daher haben sich die Christdemokraten, nicht zuletzt auf Grund der manifesten und vielfach geführten Dialoge mit Vertretern der Musikwirtschaft zu einer Zustimmung zu diesem Gesetz entschlossen.

Zunächst einmal müsse für die Musikschaffenden wieder die ihnen zustehende Rechtssicherheit geschaffen werden. Allerdings erwartet die Unionsfraktion von Frau Justizministerin Zypries noch in diesem Jahr die Vorlage eines zweiten Teils der Urheberrechtsreform. Mit ihr können dann die bisher noch unbefriedigend gelösten Themen wie zum Beispiel das Verbot von Kopien, die auf illegalen Quellen beruhen, nachgebessert werden. Kampeter: ?Wir werden die Regierung beim Wort nehmen. Jetzt muss weiter gemacht werden!?


P R E S S E M I T T E I L U N G - Hamburg, 11.04.2003

Phonoverbände begrüßen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Novellierung
des Urheberrechtsgesetzes


Zusätzliche Änderungen in einer weiteren Novelle erforderlich

"Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ist heute endlich von Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Phonowirtschaft begrüßt, dass dieser längst überfällige Beschluss endlich zustande gekommen ist. Damit erhalten wir zumindest einige der Rahmenbedingungen, die für die Tonträgerhersteller dringend erforderlich sind", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.
Die wichtigste Änderung ist das Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen. Auch das Angebot von Umgehungsprogrammen und detaillierte Anleitungen, wie man Kopierschutzsysteme "knackt", sind in Zukunft verboten. Eine weitere wichtige Neuerung ist das sogenannte "Recht der Zugänglichmachung". Hier wird das Urheberrecht endlich an die neuen Vertriebswege für Musik und anderen Inhalten im Internet angepasst.
Andere wichtige Änderungen haben die Abgeordneten jedoch nicht vorgenommen. So fehlt beispielsweise im Gesetz die ausdrückliche Klarstellung, dass man aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen darf. Gerd Gebhardt: "Das ist legalisierte Hehlerei mit gestohlener Musik. Hier setzen wir auf die nächste Gesetzesnovelle, die in der Parlamentsdebatte nachdrücklich gefordert und von Bundesjustizministerin Zypries angekündigt wurde. Es bleibt für den Gesetzgeber noch viel zu tun."

Für Rückfragen: Dr. Hartmut Spiesecke, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040/ 589 747-22 . Spiesecke [at] phono.de (Spiesecke[at]phono[dot]de)

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