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Rundfunkreform: Entscheidung über Anhebung der Rundfunkgebühren vertagt - MDR-Sparpaket - Bekenntnis zu Arte und 3sat +++ Gesetzlich geregelt: Mehr Geld für erfolgreiche Filme +++ HDF-Hauptausschuss für gerichtliche Überprüfung der Filmgesetz-Novelle
Rundfunkreform: Entscheidung über Anhebung der Rundfunkgebühren vertagt - MDR-Sparpaket - Bekenntnis zu Arte und 3satDie Ministerpräsidenten beschlossen auf ihrer Konferenz in München, die Entscheidung über die Anhebung der Rundfunkgebühren zu vertagen. Sowohl die Unions- als auch die SPD-regierten Länder kamen vor der Ministerpräsidentenkonferenz in München in getrennten Sitzungen überein, erst im Frühjahr 2004 über eine etwaige Anhebung entscheiden zu wollen. Zuvor sollen die Sparvorschläge aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geprüft werden.
Inzwischen hat der MDR erste Pläne zu Sparmaßnahmen seinerseits veröffentlicht. Ziel eines großangelegten Sparpakets, über das sich das Direktorium der Drei-Länder-Anstalt verständigte, ist es, zu erwartende Einnahmeverluste decken zu können ohne den Programmauftrag zu gefährden.
"Der MDR ist immer offen für sinnvolle Reformvorschläge - die sollten allerdings gemeinsam erarbeitet und auf den Weg gebracht werden", so Intendant Udo Reiter. Viele der derzeit diskutierten Reformvorschläge, wie zum Beispiel ein möglicher Zusammenschluss von ARTE und 3SAT, seien unüberlegt. Andere Vorschläge, wie ein Ausschluss öffentlich-rechtlicher Digital-Angebote, seien nicht vertretbar. Auch dürfte der Medienstandort Mitteldeutschland nicht gefährdet werden. Reiter: "Der Kinderkanal muss beim MDR in Erfurt bleiben." Hier komme dem MDR als Arbeit- und Auftraggeber in einer strukturschwachen Region eine besondere Bedeutung zu.
Ziel des bereits im Oktober beschlossenen MDR-Sparpakets ist es, Einnahmeverluste decken zu können, ohne den Programmauftrag zu gefährden. Dazu müssen bis zum Jahr 2008 rund 41 Millionen Euro eingespart werden. In sämtlichen Bereichen, also Hörfunk, Fernsehen, Klangkörper, Landesfunkhäuser, Neue Medien und Verwaltung ermitteln derzeit Projektgruppen gezielt Sparpotenziale. Das betrifft Produktionskosten genauso wie Investitionen oder eine Überprüfung des Stellenplanes.
Darüber hinaus hat Reiter für die anstehenden Tarifverhandlungen eine Nullrunde angekündigt. Der Verzicht auf eine Gehaltserhöhung bis Ende 2004 diene letztlich der Sicherung von Arbeitsplätzen. "Es passt nicht in die Zeit, dass unsere Gehälter erhöht werden, während viele Gebührenzahler auf Gehaltserhöhungen verzichten und Rentner Nullrunden hinnehmen müssen."
Über diese Nullrunde hinaus wollen Intendant und Direktoren des MDR auf fünf Urlaubstage verzichten und somit künftig eine Woche mehr arbeiten. Reiter: "Wir setzen damit ein Zeichen und machen klar, dass wir es mit dem Sparen ernst meinen."
Auch das Land Baden-Württemberg hat die vorgeschlagene Zusammenlegung von Arte und 3sat generell abgelehnt. "Nicht zuletzt wegen der immer wieder beklagten Bildungsmisere im Land brauchen wir weiterhin hochwertige und mehrsprachige Kulturprogramme, die dem verfassungsrechtlichen Programm- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland Rechnung tragen", sagte Christoph Palmer, Minister für Medienfragen.
Quellen: MDR, Tagesschau
Gesetzlich geregelt: Mehr Geld für erfolgreiche Filme
Berlin (ddp). Über die jetzt vom Bundestag beschlossene Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) wurde etwa zwei Jahre lang diskutiert und auch gestritten. Mit dem geänderten Gesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, sollen die Rahmenbedingungen für Kinofilmproduktionen und die Absatzförderung für deutsche Filme verbessert werden. Finanziert werden sollen die Maßnahmen durch eine Aufstockung der Mittel der Filmförderungsanstalt (FFA). Diese stammen überwiegend aus Abgaben der Film- und Videowirtschaft sowie freiwilligen Leistungen der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender.
Vorgesehen ist nun eine Anhebung der Film- und Videoabgabe gestaffelt nach Umsatzgrenzen. Dagegen hatte es im Vorfeld heftige Kritik von der Kinobranche gegeben, weil sie sich stärker belastet sieht als die Fernsehsender und sie im Gegensatz zu diesen einen gesetzlichen Zwang zur Abgabe hat. Die Fernsehsender werden ihre freiwilligen Leistungen auf rund 22 Millionen Euro verdoppeln.
Im Mittelpunkt des neuen FFG steht die Novellierung des Fördersystems. Vorgesehen ist insbesondere die Anhebung der Mittel für die Referenzfilm- und die Absatzförderung. Die Referenzfilmförderung orientiert sich vor allem am Zuschauererfolg an der Kinokasse, wird nun aber um Erfolge auf international wichtigen Festivals und Preise erweitert.
Nun gilt: Hat ein Film keine Preise oder Festivalerfolge erreicht, ist eine Zuschauerzahl von mindestens 150 000 (gegenüber derzeit 100 000) erforderlich. Kritiker monieren, dass hierdurch vor allem größere Produktionen zum Zuge kommen. Bei einem Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden gilt jedoch eine Referenzschwelle von 100 000 Punkten, bei Festivalerfolgen und Preisen eine Mindestbesucherzahl von 50 000.
Nathalie Waehlisch
HDF-Hauptausschuss für gerichtliche Überprüfung der Filmgesetz-Novelle
Berlin (ddp). Das vom Bundestag verabschiedete neue Filmförderungsgesetz sollte nach Ansicht des Hauptausschusses des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF) verfassungsgerichtlich überprüft werden. Das Gremium zeigte sich nach einer zweitägigen Sitzung überzeugt, dass die Novelle nicht gesetzeskonform sei. Deshalb solle das HDF-Präsidium eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Spätestens im Januar sollen die Mitglieder dann über eine Verfassungsklage abstimmen.
Die rechtlichen und inhaltlichen Bedenken seien mit der Novelle nicht ausgeräumt, hieß es. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten des HDF habe nicht stattgefunden. Die existenzbedrohenden Auswirkungen auf die Kinobranche seien verharmlost oder negiert worden. Die Kompromissvorschläge der Kinoseite seien nicht diskutiert und akzeptiert worden.
Der HDF hatte zuvor bereits erhebliche Kritik an dem geänderten Gesetz geäußert und ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Vor allem geht es um die «Ungleichbehandlung» der Fernsehsender und Filmtheaterbetreiber. Letztere seien zu einer gesetzlichen Filmabgabe gezwungen und unterlägen somit «quasi einer Zwangssteuer». Das Fernsehen dürfe dagegen über seine Leistung verhandeln.
Mit dem geänderten Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für Kinofilmproduktionen und die Absatzförderung für deutsche Filme verbessert werden. Es soll am 1. Januar in Kraft treten.