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Ausstellung über Positionen der Kunst zum 17. Juni 1953 +++ «Antiken-Pass» soll Kunstgüter vor illegalem Handel schützen
Ausstellung über Positionen der Kunst zum 17. Juni 1953Berlin (ddp). Mit einer Ausstellung erinnert die Berliner Akademie der Künste (AdK) an die Rolle der Künstler während des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953. Gezeigt werde wie sich die Deutsche Akademie der Künste in Ostberlin und ihre Mitglieder zum politischen Geschehen nach der zweiten Parteikonferenz der SED im Juli 1952 und zu den Ereignissen des 17. Juni verhielten, teilte die AdK am Montag in Berlin mit. Zu sehen sind unter anderem Institutionsakten und Exponate aus den persönlichen Archiven der Akademiemitglieder Johannes R. Becher, Bertolt Brecht, Ernst Busch, Hanns Eisler, Walter Felsenstein und Anna Seghers.
Einbezogen werden den Angaben zufolge auch Beiträge anderer Künstler wie Ingeborg Drewitz, Günter Grass, Walter Kempowski oder Heiner Müller, die in ihren Tagebüchern und Werken auf den 17. Juni eingehen. Die Ausstellung ist ab Mittwoch und bis zum 31. August im Archivgebäude der AdK (Robert-Koch-Platz) bei freiem Eintritt zu sehen. Eröffnet werden sollte sie am Montag mit einer Lesung in der AdK (Hanseatenweg) unter dem Motto «Die Tragödie jeder Revolution - dass sie immer nur Aufschrei bleibt».
«Antiken-Pass» soll Kunstgüter vor illegalem Handel schützen
Berlin (ddp-bln). Archäologen aus aller Welt haben in Berlin dem illegalen Kunsthandel den Kampf angesagt. Mit einem so genannten Pedigree, einer Art «Antiken-Pass», sollen künftig Kunstgüter vor illegalen Export und Verkauf geschützt werden. Das sehe die «Berliner Resolution 2003» vor, auf die sich rund 260 Archäologen, Museumsdirektoren und Vertreter von Antikenbehörden auf ihrem dreitägigen internationalen Kongress «Illegale Archäologie» geeinigt hätten, sagte der Präsident des Kongresses, Wolf-Dieter Heilmeyer, am Sonntag in Berlin. Heilmeyer ist Direktor der Antikensammlung der Staatlichen Museen zu Berlin.
Der «Antiken-Pass» soll über den Ort und den Zeitpunkt von Grabungen informieren, eine Exporterlaubnis enthalten sowie Angaben über frühere und gegenwärtige Besitzer des Kunstobjekts geben. Archäologische Funde seien ein wichtiges Kulturgut eines Landes, sagte Heilmeyer. Ziel der Wissenschaft sei es, sie in einen Kontext mit ihrer Herkunft und Geschichte zu stellen. Zunehmend würden jedoch weltweit auf dem Antikenmarkt, in Privatsammlungen und Museen archäologische Objekte auftauchen, die aus Raubgrabungen stammten. Die «Berliner Resolution 2003» beinhalte daher auch einen Appell an Museen und Archäologen, jederzeit und an allen Orten gegen illegale Grabungen und Exporte vorzugehen.
Der Berliner Kongress fordert alle Staaten auf, die drei wichtigsten internationalen Kulturabkommen der vergangenen 50 Jahre zu unterzeichnen und zu ratifizieren, darunter die UNESCO-Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970. Die Bundesrepublik wolle jetzt die Konvention unterzeichnen, sagte der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Klaus-Dieter Lehmann. Das habe ihm Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) vor wenigen Tagen bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag zugesichert.
Die «Berliner Resolution 2003» knüpft an die «Berliner Erklärung» von 1988 und die «Erklärung von Rom 2002» an. Die «Berliner Erklärung» ist eine Selbstverpflichtung deutscher Museen zum Umgang mit Antiquitäten unbekannter oder illegaler Herkunft. Die «Erklärung von Rom», an der sechs deutsche und vier italienische Museen beteiligt sind, sieht einen langfristigen Leihgaben-Austausch von dokumentierten Antiken zur wissenschaftlichen Bearbeitung, Publikation und Ausstellung im Gastmuseum vor.
Die Kongressteilnehmer haben in ihrer Resolution auch die kulturellen Plünderungen im Irak verurteilt. Eine zweitägige Konferenz ab Montag in Bonn werde dieses Thema vertiefen, kündigte Heilmeyer an. Dann wird es auch um die konkrete Unterstützung der Archäologen im Bagdader Nationalmuseum gehen, denen Berliner Wissenschaftler Hilfe angeboten haben. Das Vorderasiatische Museum in Berlin und das Nationalmuseum gehen auf die gleichen Grabungen im Zweistromland zurück. Die Funde waren damals legal geteilt worden.