Musikschullehrkraft für Querflöte / Blockflöte

Publikationsdatum
  • Ort
    Horgau
  • Anstellungsart
    Teilzeit und vorerst befristet
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Lehrkraft Musik (Musikschule/Schule/etc.)
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Der Markt Zusmarshausen (6.652 Ew.) und die Gemeinde Horgau (2.930 Ew.), ca. 20 km westlich der  Stadt Augsburg suchen für die gemeinsame kommunale Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau, mit 670 Schülern und 15 Lehrkräften in beiden Kommunen, ab 13.04.2026 zum frühestmöglichen Zeitpunkteine/n 

Musikschullehrkraft für Querflöte / Blockflöte 
Teilzeit (50%) befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung 
für 15 Wochenstunden ab 13.04.2026

Die Entlohnung der bei der Gemeinde im öffentlichen Dienst beschäftigten Lehrkraft in Vollzeit (bzw. der Lehrkräfte in Teilzeit) erfolgt in Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA). Die Stelle ist zunächst bis 09.05.2027 als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung. Da es sich um die Übernahme bestehender Unterrichte im Laufe des Schuljahres handelt, wäre es ideal, wenn die bisherigen Unterrichtszeiten Di 13:00-17:00 Uhr, Mi 12:00 – 17.30 Uhr und Do 13.30 -17:30 Uhr bestmöglich beibehalten werden könnten.

Wir bieten: 

  • Eine befristete Einstellung als kommunale/r Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
  • arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung
  • tarifliche Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenwirksame Leistungen, Fahrtkostenerstattung
  • Fortbildungen und Weiterbildungsmöglichkeiten 

Ihre Qualifikation:

Abgeschlossenes musikpädagogisches und/oder künstlerisches Studium an einer Musikhochschule,

oder Musikakademie oder eine entsprechende Qualifikation und eine musikalische Ausbildung in Musikpädagogik (z.B. musikpädagogische Befähigung als Diplommusiklehrer, staatlich geprüfte Musiklehrer, Bachelor / Master of music / of arts, Schulmusiker, Kirchenmusiker A-/B-Prüfung) oder eine Unterrichtsbefähigung für Unter- und Mittelstufe an Musikschulen durch Abschluss an einer bayerischen Berufsfachschule für Musik (BfS) mit pädagogischem Aufbaujahr. 

Sie verfügen über musikpädagogische Kompetenzen zur Vermittlung musikalischer Bildung im Fachbereich Querflöte mit Zweitinstrument Blockflöte, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung zur Verstärkung unseres engagierten Kollegiums.

Der Führerschein der Klasse B wird vorausgesetzt. Der Unterricht findet in Horgau und Zusmarshausen statt.

Ihre Aufgaben

  • Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht im Fach Querflöte und
    im Fach Blockflöte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Heranführen von Schülerinnen und Schüler an Ensemblespiel, Konzerte, Vorspiele und Wettbewerbe,
  • fächerübergreifende Zusammenarbeit in einem engagierten Kollegium
  • Mitwirkung an Kooperationsprojekten mit Kita, Schule und Bläserklassen und Musikvereinen
  • Mitgestalten von Veranstaltungen der Musikschule und Vorbereitung auf Konzerte und Orchesterteilnahme
  • Begabtenförderung
  • Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen- und Schülervorspielen, Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen und Schüler bei Wettbewerben und Studienvorbereitung
  • aktive Beteiligung am Musikschulleben in den beiden Trägergemeinden

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 08.04.2026 möglichst per Email an personalathorgau.de (personal[at]horgau[dot]de) oder postalisch an die Adresse der Gemeinde Horgau, Personalverwaltung, Martinsplatz 1, 86497 Horgau. Nähere Auskünfte erteilen der Musikschulleiter Günter Schaumberger unter Mobilnummer +49 15150208131 oder das Personalamt (Ingrid Sproll) unter Tel. +49 8294-8040- 17.

Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen nicht erstattet werden 
können und Unterlagen, die per Post zugehen, nicht zurückgesandt werden. Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren.