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Magdeburg/Zeitz/MZ/and. In einer Resolution setzt sich der Landesverband Deutscher Musikschulen dafür ein, dass der Name Musikschule wirklich geschützt wird, eine Art Gütesiegel erhält. Eine entsprechende Resolution wurde Ende vergangenen Jahres auf der Mitgliederversammlung verabschiedet.
Immerhin hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt im Mai 1997 ein visionäres und innovatives Gesetz zur Förderung der Musikschulen in Land beschlossen: Erstmalig in der Bundesrepublik wurden in diesem Gesetz und in der darauf basierenden Verordnung eindeutige Qualitätskriterien für Musikschulen festgelegt. Zudem wurde hier eindeutig formuliert, dass sich künftig nur diejenigen Institutionen "Musikschule" nennen dürfen, welche diese gesetzlichen Kriterien auch in vollem Umfang erfüllen. Leider hat sich in den seither vergangenen viereinhalb Jahren herausgestellt, dass die praktische Umsetzung dieses gesetzlich garantierten Namensschutzes für Musikschulen bisher keine Beachtung gefunden hat, stellte der Landesverband fest. Das Schutzrecht des Begriffes "Musikschule" diene zudem auch dem Verbraucherschutz und der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.Da sich mit dem Begriff Musikschule sowohl nach der Gesetzeslage als auch in der allgemeinen Auffassung ein komplexes und professionelles Musikunterrichtsangebot verbindet, sei es irreführend, wenn ein Unternehmen mit einer solchen Bezeichnung wirbt, obwohl es beispielsweise nur Keyboard- und allenfalls noch Gitarrenunterricht anbietet. Wo Musikschule draufstehe, müsse auch Musikschule drin sein. Da es in Sachsen-Anhalt zahlreiche kommerzielle Anbieter gibt, die sich ungerechtfertigter- und rechtswidrigerweise "Musikschule" nennen, fordern die Musikschulen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt die zuständigen Stellen auf, dem hier gegebenen akuten Handlungsbedarf Rechnung zu tragen.