Das im Januar in Kraft getretene Gesetz bringt Musikschulen mindestens zwei Millionen Euro jährlich. Die SPD sieht dennoch Nachbesserungsbedarf - jedoch nicht bei den Finanzen.
Seit Januar gilt in Schleswig-Holstein ein Gesetz zur Förderung von Musikschulen - Doch die SPD-Fraktion sieht bereits Nachbesserungsbedarf. «Musikschulen spielen eine sehr wichtige Rolle in unserer Gesellschaft», sagte die SPD-Abgeordnete Beate Raudies. Deshalb müssten die Schulen die Unterstützung erhalten, die sie verdienen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass das Land staatlich anerkannte Musikschulen fördert. Das Bildungsministerium übernimmt die Anerkennungsverfahren und zieht dabei Dritte hinzu - etwa externe Dienstleistende oder eine Sachverständigenkommission.
Die SPD fordert daher, dass diese externen Prüfer unabhängig arbeiten. Zudem setze sich die Partei dafür ein, die Mindestzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden von 150 auf 100 zu senken. Raudies betonte: «Damit wollen wir sicherstellen, dass kleinere Musikschulen, insbesondere in ländlichen Regionen, nicht von der Förderung ausgeschlossen werden.»
Mindestens zwei Millionen Euro pro Jahr für Musikschulen im Land
Außerdem wolle die SPD, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als Kriterium für die Förderung verankert wird, damit die Lehrkräfte an den Musikschulen sozial abgesichert sind. Gleichzeitig fordere die Fraktion, dass die geplante Überprüfung des Gesetzes nicht erst nach fünf Jahren stattfindet - sondern schon nach zwei.
«Auf die Notwendigkeit eines Musikschulgesetzes haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode aufmerksam gemacht und 2021 einen entsprechenden Entwurf in den Landtag eingebracht», sagte Raudies. Die SPD freue sich daher, dass das Musikschulfördergesetz seit Januar gelte. Im Landtag stimmten im Dezember alle Fraktionen für das Gesetz.
Es stellt den Schulen laut Gesetz jährlich mindestens zwei Millionen Euro Förderung bereit. Wichtig sei der SPD jedoch, dass die Landesregierung garantiere, diesen Betrag als Mindest- und nicht als Standardbetrag zu behandeln.