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Bundesrat billigt UNESCO-Kulturgut-Übereinkommen

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Berlin (ddp). Der Bundesrat hat den Weg zur Ratifizierung des UNESCO-Kulturgut-Übereinkommens vom November 1970 frei gemacht.

Mehr als 36 Jahre nach der Annahme des Vertragswerkes durch die UNESCO-Generalkonferenz billigte die Länderkammer am Freitag in Berlin eine entsprechende Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Der Bundestag hatte den Regierungsentwurf bereits Anfang Februar verabschiedet.

Zugleich ließ der Bundesrat Regelungen zur Umsetzung der daraus resultierenden Verpflichtungen in deutsches Recht ohne Einwände passieren. Dazu gehört unter anderem ein verbesserter Schutz «national wertvoller öffentlicher Kulturgüter» sowie ein Genehmigungsvorbehalt bei der Einfuhr von «national bedeutsamem Kulturgut anderer Staaten».

Das Abkommen von 1970, dessen Ratifizierung laut Regierungsvorlage «längst überfällig ist», postuliert das Recht jeden Staates auf Anerkennung und Schutz seines kulturellen Erbes. Dazu enthält es Mindestvorschriften für Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. Diese Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den Schutz eigener sowie illegal importierter Kulturgüter anderer Staaten als auch auf die Herausgabe an das Ursprungsland.
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