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Alexander Strauch. Foto: Anna Motzel-Habermehl

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Es trifft das gesamte Mittel- und Unterfeld

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DKV begrüßt Urteil gegen KI-Musikgenerator Suno und fordert globale Regeln
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Nach dem wegweisenden Urteil des Landgerichts München I im Rechts­streit zwischen der GEMA und dem US-KI-Anbieter Suno zieht der Deutsche Komponist:innenverband (DKV) eine positive erste Bilanz. Verbandspräsi­dent Alexander Strauch sieht im In­terview mit Deutschlandfunk Kultur (Sendung Fazit vom 31. Juli 2026) in der Entscheidung ein klares Signal für den Schutz menschlicher Kreativität. 

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Gleichzeitig warnt er vor dem massiven wirtschaftlichen Druck auf Musikschaffende und fordert einheitliche europäische und globale Standards. 

Das Landgericht München I hat in er­ster Instanz entschieden, dass der KI-Musikgenerator Suno urheberrecht­lich geschützte Werke nicht ungefragt für das KI-Training vervielfältigen darf. Alexander Strauch, Präsident des Deut­schen Komponist:innenverbandes, be­wertet das Urteil als historischen Er­folg: „Dieses Urteil wirft ein tolles Licht darauf, wie wichtig das Kompo­nieren und die Urheber:innen bei der ganzen Geschichte sind. Es geht ein­fach nicht, dass Unternehmen Songs abgreifen, in ihre Maschinen einspei­sen und am Ende behaupten, das Ge­nerierte sei eine völlig andere Musik. Das Urheberrecht wurde heute spür­bar gestärkt.“ 

Massiver Druck auf das Mittelfeld der Musikbranche 

Trotz des juristischen Erfolgs bleibt die wirtschaftliche Lage für viele Kreative extrem angespannt. Durch die Flut KI-generierter Songs auf den großen Streaming-Plattformen gera­ten die Ausschüttungen für mensch­liche Urheber massiv unter Druck. Besonders betroffen ist laut Strauch die Medienkomposition: „Film- und Werbekomponist:innen haben aktu­ell existenzielle Probleme. Honorare sinken und Auftraggeber entschei­den sich zunehmend für billige KI-Produkte. Es trifft vielleicht nicht den Hochglanzbereich, aber das ge­samte Mittelfeld und Unterfeld, von dem sehr viele Kollegen leben. Die Musikschaffenden werden hier regel­recht an die Wand gedrückt.“ Selbst vor der zeitgenössischen, ernsten Mu­sik macht die Entwicklung nicht halt: Datenanalysen zeigen, dass auch die Werke von Avantgarde-Größen wie u.a. Helmut Lachenmann, Gordon Kampe, Aribert Reimann oder Caro­la Bauckholt ungefragt zum KI-Trai­ning genutzt wurden. 

KI als Werkzeug ja – aber mit Kennzeichnungspflicht 

Gegen den Einsatz von Technologie im Schaffensprozess sperrt sich die Bran­che indes nicht. Komponist:innen nut­zen KI bereits erfolgreich als Werkzeug, etwa bei der Simulation von Chören oder der Erstellung neuer Synthesizer- Sounds. Echte Inspiration lässt sich laut Strauch jedoch nicht programmie­ren: „KI-Musik ist oft nur ein Abklatsch des Originals, der als Hintergrundbe­schallung funktioniert. Aber eigentlich schaffen Menschen auch für diesen Be­reich die bessere Musik.“ In Anlehnung an Sunos Werbespruch betont Strauch augenzwinkernd: „Wenn die Inspiration ausbleibt, nimmt man nicht Suno, son­dern geht aufs Klo, gießt Blumen, hört Musik, kocht was oder geht spazieren.“ Für die Zukunft fordert der Verband eine strikte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte sowie grenzüber­schreitende Regulierung: „Dieses Ur­teil betrifft erst einmal Deutschland. Da diese Unternehmen aber global agieren, brauchen wir dringend ein­heitliche Regeln in Europa, die Strahl­kraft auf den amerikanischen und asi­atischen Markt haben.“

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