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8. Auflage der Honorarstandards veröffentlicht

Untertitel
Drei neue Positionen
Vorspann / Teaser

Die 8. Auflage der Honorarstandards des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg beinhaltet keine Erhöhung der einzelnen Positionen, nachdem bereits in den Jahren 2022 und 2023 deutliche Anpassungen an die Inflation erfolgten. Es wurden allerdings drei Positionen neu hinzugenommen:

Publikationsdatum
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Text
  1. Gruppenunterricht: 30 Prozent Zuschlag für Gruppenunterricht (ab zwei Schülern) auf die bestehenden Unterrichtshonorare.
  2. Elementare Musikpädagogik (EMP): 65,00 Euro pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten und 85,00 Euro (ca. 30% Zuschlag) für Gruppenunterricht (ab ca. fünf Schülern).
  3. Studiomusiker*in: mindestens 400,00 Euro Tagessatz.

Alle Honorarempfehlungen basieren auf einem intensiven Austausch mit den Mitgliedern unseres Verbandes. Es möge jede Einzelne und jeder Einzelne entscheiden, wie hoch die jeweiligen, individuellen Anpassungen sein müssen, um weiter eine gesicherte Existenz zu haben. Anfragen von Mitgliedern aus unserem Bundesland, aber auch aus ganz Deutschland bezüglich der Honorargestaltung werden zeitnah beantwortet. Hieraus entstand auch die Idee, Schulungen rund um das Thema Honorarstandards anzubieten, um Grundkompetenzen für die freiberufliche Tätigkeit zu vermitteln. Der erste Termin unter dem Motto „Let’s talk about Money – die Honorarstandards des TKV Baden-Württemberg“ findet online per Zoom-Meeting statt am Montag, 23. September, von 10 bis 11 Uhr, zunächst nur für alle Mitglieder aus Baden-Württemberg. 
Anmeldungen bitte in der Geschäftsstelle unter infoatdtkv-bw.de (info[at]dtkv-bw[dot]de) 

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